23.11.2005

Liechtenstein

Kommunikationsgesetz in Vorbereitung

Antrag im Landtag verabschiedet.

Die Lichtensteinische Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz) zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit soll für die Bevölkerung und die Wirtschaft ein praktikabler, sicherer und stabiler Rahmen geschaffen werden, in dem Rechte und Pflichten der Anbieter und Nutzer geregelt sind.

Im Rahmen der Totalrevision werden in Übereinstimmung mit dem EWR-Recht grundlegende Paradigmenwechsel, wie etwa die vollständige Beseitigung des Konzessionsregimes im Bereich der elektronischen Kommunikation vorgenommen.


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