25.06.2003

SRG

Konzession für digitales Fernsehen erhalten

Private TV-Stationen müssen zahlen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch der SRG die Erlaubnis für die Einführung eines digitalen terrestrischen Fernsehens in der Schweiz erteilt. Die heutige analoge TV-Verbreitung sei vom technischen Fortschritt überholt. Bis 2009 sollen auf dem ersten Sendernetz landesweit vier SRG-Programme digital ausgestrahlt werden. Zusätzlich können auch ein oder zwei private TV-Programme auf diesem Netz verbreitet werden. Die SRG muss das aus eigenen Kräften finanzieren. Eine temporäre Gebührenerhöhung wurde abgelehnt.

Mit seinem Entscheid hat der Bundesrat nach einem Versuchsbetrieb im Engadin die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die neue TV-Verbreitungstechnologie Digital Video Broadcasting- terrestrial (DVB-T) definitiv eingeführt werden kann. Digitale Sendernetze seien viel effizienter und kostengünstiger.

Die SRG hat im letzten Jahr mit der Abschaltung von terrestrischen Sendern die technischen Voraussetzungen für die Einführung von DVB-T geschaffen. Das erste Sendernetz mit mindestend vier Fernsehprogrammen kann nun auf den freigewordenen Frequenzen eingerichtet werden. Mit dem Aufbau des digitalen Netzes wird in jenen Gegenden begonnen, die nicht oder schlecht verkabelt sind. Dies war von den Kantonen in der Vernehmlassung ausdrücklich gewünscht worden. Erste Sender des DVB-T-Netzes werden im Sommer im Tessin in Betrieb genommen.

Private müssen zahlen


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