Die zuständige Nationalratskommission (KVF) will Medienmonopole bekämpfen. Sie hat die Konzessionsvoraussetzungen für private Radio- und TV-Stationen wesentlich verschärft. Eine Konzession darf nach Kommissionsbeschluss nur erteilt werden, wenn ein Bewerber im Versorgungsgebiet über keine marktbeherrschende Stellung verfügt. Ein Verlag, der in einer Region ein marktbeherrschendes Printmedium herausgibt, ist daher von einer Radio- oder TV-Konzession im gleichen Raum ausgeschlossen.
Einstimmig sprach sich die Kommission dafür aus, dass ein Medienunternehmen maximal zwei Fernseh-Konzessionen und zwei Radio-Konzessionen erwerben kann. So soll verhindert werde, dass ein Unternehmen in der Schweiz ein Netzwerk mit lokal konzessionierten Stationen betreiben kann. Wie die KVF am Mittwoch weiter mitteilte, sollen nicht-kommerzielle Privatradios in Agglomerationen mit Kontrastprogrammen zur SRG keinen Anteil an den Radio- und Fernsehgebühren erhalten. Der Anteil des Gebührensplitting zu Gunsten der Privaten soll begrenzt werden.
Maximal 4 Prozent der Empfangsgebühren sollen für die Unterstützung von lokalen Stationen reserviert bleiben. Programmveranstalter sollen keinen Gewinn ausschütten dürfen. Bei den Bestimmungen über die Rolle der SRG folgte die Kommission weitgehend dem Entwurf des Bundesrates. So beliess sie dem Bundesrat die Möglichkeit, Quoten zu Gunsten der schweizerischen Kultur festzulegen. Einstimmig angenommen wurde die Verpflichtung, mindestens ein Radioprogramm für die rätoromanische Schweiz zu produzieren. Die SRG soll nicht nur das einheimische Musik- und Filmschaffen, sondern auch die Literatur berücksichtigen.

