23.10.2009

RTVV

Kritik gegen Anpassung an europäische Richtlinien

SVP lehnt Vorschläge des BAKOM entschieden ab.

Die Anpassung der Verordnung über die Werbung in Radio und Fernsehen an die europäischen Richtlinien löst einen Schrei der Entrüstung aus. Verfall des Service Public, Verzerrung der Konkurrenz, Zementierung der Monopolstellung der SRG - die Bedenken sind vielfältig. Mit der Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) soll verhindert werden, dass die Schweizer Sender namentlich gegenüber den deutschen, französischen und italienischen in Sachen Werbung benachteiligt werden.

Für die SRG SSR idée suisse liegen zwei Vorschläge bereit. Gemäss beiden soll die Werbezeit von heute 8 auf 15 Prozent der täglichen Sendezeit angehoben werden. Ausserdem will das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) Werbung auf dem Online-Angebot der SRG zulassen. Die Anhörung endete am (heutigen) Freitag.

"Entschieden" lehnt die SVP die Vorschläge des BAKOM ab. Die Vorlage führe zu "einer weiteren Zementierung der ohnehin bereits grossen Marktmacht des Quasi-Monopolisten SRG". Mit der Änderung der RTVV würde die SRG den privaten Sendern im Bereich Werbung und Sponsoring praktisch gleichgestellt - "dies, obwohl sie bereits heute mit über 1,2 Milliarden Franken Gebühren von der Bevölkerung finanziert wird". Es könne nicht sein, dass die Schweizer Bevölkerung trotz "massiven Gebühren" noch mit zusätzlicher Werbung und Unterbrecherwerbung "überflutet" werde. Auf diese "wettbewerbsfeindliche und wirtschaftsschädigende Revision" sei deshalb zu verzichten, fordert die Partei.

Für Presse Suisse, den Verband der Westschweizer Verleger, ist zentral, dass das für alle Internetportale der SRG geltende Werbeverbot bestehen bleibt. Der Einstieg der öffentlich-rechtlichen Medien in diese Marktlücke würde zu einer "besonders schwerwiegenden Verzerrung der Konkurrenzsituation" führen, da sie online Inhalte verwenden würden, die für Radio und Fernsehen produziert und somit mit öffentlichen Geldern finanziert worden seien. Auch die Vereinigung für kritische Mediennutzung (ARBUS) ist überzeugt, dass mit der Vorlage der "Service Public in einer nicht mehr akzeptablen Weise kommerzialisiert wird". Werbung im Online-Angebot der SRG will ARBUS nur "beschränkter und geordneter" Weise zulassen und nach Vorlage eines Konzepts, das darlege, wie die SRG den Servic-Public-Charakter und die Informationsrechte des Publikums berücksichtige.

Geschlossenen Widerstand erfährt die Verordnungsänderung auch von den Konsumentenorganisationen. In einem gemeinsamen Communiqué lehnen die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und ihre lateinischen Pendants den Entwurf "entschieden ab". Die Organisationen zeigten sich "entrüstet" darüber, dass in der Diskussion um mehr Werbung keine Rede von den Billag-Gebühren sei. Zusätzliche Massnahmen, um Kinder vor Werbung zu schützen, seien in diesem Zusammenhang ausserdem unabdingbar. Bereits im Frühling verlangten die Organisationen, dass Werbung für Lebensmittel mit zuviel Fett, Salz oder Zucker zwischen 6 Uhr und 21 Uhr verboten wird.

Die SRG selber wird ihre Position am Donnerstag veröffentlichen. Keine Stellung zur Anhörung nimmt die CVP. Die Antworten der FDP und der SP stehen noch aus. (sda)


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