23.09.2005

Medienethik

Kritisierten Personen wird wenig Gehör geschenkt

Anhörungspflicht häufig verletzt.

Schwer kritisierte Personen kommen in Medienberichten häufig nicht selbst zu Wort. Die am Donnerstag in Zürich präsentierte Publikation "Angewandte Medienethik" untersuchte Presseratsentscheide von vier Jahren.

Insgesamt 114 Beschwerden hiess der Schweizer Presserat in den untersuchten Jahren 2000-2003 gut. 62 Medien wurden -- teils mehrfach -- gerügt. Mit 58 Nennungen am häufigsten verstiessen die Medienschaffenden gegen die Pflicht, Personen, die sie schwerwiegend kritisierten, auch zu Wort kommen zu lassen.

Mit 49 Nennungen an zweiter Stelle lagen Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes, und 22 mal hatten es Journalisten mit der Wahrheit nicht so genau genommen. Andere Rügen galten etwa Verstössen gegen die Berichtigungspflicht (13 Nennungen) oder Verletzungen der Respektierung der Menschenwürde beziehungsweise des Diskriminierungsverbots.

Als Gründe für die Verstösse machte Autorin Verena Stauffacher in erster Linie den Wettbewerbs- und Zeitdruck der Medienschaffenden aus. Manchmal liege allerdings auch schlicht Nachlässigkeit vor, schreibt Stauffacher. Sie plädiert für eine bessere Umsetzung des journalistischen Ehrenkodex' in den Publikationen und Verlagshäusern. Als Alternative gebe es nur eine staatliche Regulierung mittels einer Mediengesetzgebung.

Stauffacher verfasste das Büchlein "Angewandte Medienehtik" als Diplomarbeit an der Schule für Angewandte Linguistik (SAL), die seit 2000 vom Kanton als Höhere Fachschule anerkannt ist. Es ist Auftakt zu einer geplanten SAL-Schriftenreihe zu weiteren Aspekten sprachbezogener Berufe.


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