19.09.2005

Jetzt doch andersrum

Lafontaine setzt sich gegen Springer durch

Beschwerde gegen Zurückweisung gutgeheissen.

In der juristischen Auseinandersetzung um falsche Meldungen der Online- und der Printausgabe von Bild am Sonntag, nach denen Oskar Lafontaine für die Durchführung eines Interviews ein Privatjet verlangt hätte, hat das Landgericht Berlin im Fall der Online-Ausgabe nunmehr Unterlassungsverfügungen gegen dessen Betreiber verhängt und zugleich angekündigt, dies auch gegen die Printausgabe zu tun, wie Hendrik Thalheim, der Sprecher der Linkspartei.PDS mitteilt. Damit setzt sich Oskar Lafontaine gegen den Springer-Konzern vor Gericht durch.

Das Berliner Landgericht hat am 13. September 2005 den Antrag von Oskar Lafontaine auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung zurückgewiesen. Gegen diese Zurückweisung hatte Lafontaine Beschwerde eingelegt, der das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 15.09.2005 stattgegeben und der Online-Ausgabe von "Bild am Sonntag" u.a. verboten hat, Oskar Lafontaine der Lüge zu bezichtigen und ihm zu unterstellen, er habe für die Teilnahme am Wahlforum der BamS ein Privatjet angefordert und seine Teilnahme an der BamS-Veranstaltung sei "an dessen Forderung nach einem Privatjet gescheitert".


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