12.07.2023

Polizei und Medien

Mediengewerkschaft fordert exaktere Regeln

Die Stadtpolizei Zürich hat mit dem Merkblatt zum «Umgang mit Medienschaffenden» eine Pionierrolle eingenommen. Doch schon nach wenigen Monaten soll dieses revidiert werden, fordert die Gewerkschaft SSM. Dies auch im Hinblick auf den nationalen Aktionsplan.
Polizei und Medien: Mediengewerkschaft fordert exaktere Regeln
Behindert die Stadtpolizei Zürich an Demos die Arbeit von Medienschaffenden? Die Mediengewerkschaft SSM verlangt Nachbesserungen bei einem entsprechenden Merkblatt. (Bild: Keystone/Dorothea Müller)

Am Dienstag hat die Stadtzürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart dicke Post erhalten. Auf vier Seiten kritisiert die Mediengewerkschaft SSM das Merkblatt «Umgang mit Medienschaffenden bei polizeilichen Aktionen, Demonstrationen und Kundgebungen» der Stadtpolizei Zürich. Seit letztem Herbst gibt es dieses.

Dem Merkblatt vorausgegangen war ein Austausch zwischen Polizei, den Berufsverbänden Impressum und Zürcher Presseverein sowie den Gewerkschaften SSM und Syndicom (persoenlich.com berichtete). «Doch nach Polizeieinsätzen am 1. Mai und 14. Juni dieses Jahres kommt SSM zum Schluss, dass das Merkblatt revidiert werden muss», so Gewerkschaftssekretär Marco Jeanmaire gegenüber persoenlich.com.

SSM hat laut eigenen Angaben rund 3000 Mitglieder vorwiegend aus dem Bereich elektronische Medien (Radio, TV, Internet).

Stadtpolizei Zürich weist Vorwürfe zurück

Was ist passiert? Am 1. Mai soll laut SSM in Zürich ein Fotograf von der Polizei mit Reizgas attackiert und Mitglieder eines vom Bund anerkannten komplementären Radios mehrfach ungleich behandelt worden sein. Im Brief an Karin Rykart steht dazu: «Was am Vorfall des 1. Mai 2023 besonders stört, ist die Andersbehandlung der drei LoRa-Angehörigen. Während die weisse Person den Kessel sofort verlassen durfte, mussten die anderen beiden, die sich als People of Color (POC) beschreiben, auf die Medienstelle warten.» Der Fall sei der Ombudsstelle der Stadt Zürich gemeldet worden.

«Die Stadtpolizei Zürich behandelt alle Medienschaffenden gleich», so Polizeisprecher Marc Surber auf Anfrage von persoenlich.com. «Den Vorwurf, dass wir Journalistinnen und Journalisten aufgrund der Hautfarbe anders behandeln, weisen wir klar zurück.» Medienschaffende hätten jederzeit die Möglichkeit, mit dem Mediendienst der Stadtpolizei Zürich das Gespräch zu suchen. «Das ist Radio LoRa bekannt, genutzt wurde dies im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 1. Mai nicht», so Surber.

Auf die Wiedergabe eines Vorfalls vom 14. Juni verzichtet persoenlich.com an dieser Stelle, da der Stadtpolizei Zürich am Dienstag zu wenig Angaben vorlagen, um Stellung beziehen zu können.

Diskrepanz vorhanden

Doch zurück zum Merkblatt, das seit Oktober im Umlauf ist. Was soll daran nun konkret falsch sein? «Als Gewerkschaft der Medienschaffenden stört uns besonders die Vorstellung des Zürcher Sicherheitsdepartements, das den polizeilichen Handlungsspielraum über die Rechte Medienschaffender stellt und damit deren Arbeit nicht genügend demokratischen Wert beimisst», kritisiert Marco Jeanmaire.

«Eine kritische Berichterstattung über das Handeln der staatlichen Gewalt ist wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Demokratie», so der SSM-Mann. Stattdessen versuche die Stadtpolizei Zürich mit Medienmitteilungen und ihrem stadtpolizeilichen Twitter-Kanal die Berichterstattung zu beeinflussen. Es bestehe eine Diskrepanz zwischen dem Handeln der Stadtzürcher Polizei und dem «Press Freedom Police Codex» des European Centre for Press and Media Freedom, wie es mittlerweile auch auf der SSM-Website heisst.

Am Frauenstreik vom 14. Juni sorgte die Kommunikation der Stadtpolizei für einen regelrechten Shitstorm. Auf Twitter versuchte die Stapo, die Festnahme einer Demonstrantin zu rechtfertigen. Twitter-Nutzer warfen dem Social-Media-Team «Rambo-Kommunikation» vor. In der Folge gab es im Gemeinderat eine dringliche schriftliche Anfrage von AL, SP und Grünen. Auf kommunikativer Ebene sei mittlerweile etwas Ruhe eingekehrt, stellte kürzlich die Limmattaler Zeitung fest.

Relativierende Formulierungen

Im Brief an Stadträtin Rykart listet die Mediengewerkschaft SSM Punkt für Punkt auf, wo im Merkblatt nachgebessert werden müsste. Einer der Kritikpunkte dreht sich um den Presseausweis. Dieser werde im Merkblatt zwar deutlich definiert, allerdings werde im Text suggeriert, «dass es sich bei den beiden genannten Presseausweisen um vernachlässigbare Dokumente handelt, denn es sind nicht ‹von staatlichen Stellen ausgestellte Dokumente›». Ausserdem stelle sich die Frage, so SSM, wie die Einsatzkräfte diese Presseausweise überhaupt wiedererkennen können, wenn kein Foto davon im Merkblatt zu finden sei.

Ein weiterer Kritikpunkt dreht sich um die folgende Passage des Merkblatts: «Sofern es die Situation verlangt und wo es möglich ist, wird den Medienschaffenden ein abgesperrter Bereich zur Verfügung gestellt, wo sie ihrer Arbeit ungefährdet und mit Blick auf den Polizeieinsatz nachgehen können.» Die Mediengewerkschaft SSM kritisiert hier, dass dies gleich wieder mit diesem Satz relativiert werde: «Wie weit und in welcher Weise den Medienschaffenden besondere Rahmenbedingungen für eine Berichterstattung ermöglicht werden können, hängt von der konkreten Situation bzw. von der Gefahrenlage vor Ort ab und ist von der Einsatzleitung zu entscheiden.»

Laut SSM entstehe für die im Einsatz stehenden Polizeikräfte der Eindruck, dass Medienschaffenden gar nichts gewährt werden müsse, sofern es die Situation nicht zulasse. «Über die Einschätzung der Situation befindet die Polizei selbst. Natürlich möchte sie in Ruhe arbeiten können», heisst es wörtlich in der Kritik zum Merkblatt.

«Wie eine abgepauste Medienmitteilung»

Einschränkungen für Medienschaffende hätten zur Folge, dass nach Grossereignissen medial einheitliche Berichte erscheinen würden – «wie eine abgepauste Medienmitteilung der Polizei», wie es im Brief an die Sicherheitsvorsteherin formuliert ist. «In einer Zeit, in der die inhaltliche wie auch die strukturelle Medienkonzentration uns fortlaufend die Informationsgrundlage für sachbasierte Diskussionen entzieht, dürfen Medienschaffende nicht weiter in ihren Rechten eingeschränkt werden», warnt SSM. «Die Medien haben ihren Auftrag genauso wie die Polizei ihren.» Hinsichtlich einer möglichen nationalen Implementierung des Merkblatts fordert SSM deshalb eine Überarbeitung.

In der zweiten Jahreshälfte wird im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) ein Runder Tisch stattfinden. Dieser Aktionsplan kam ins Rollen, nachdem die damalige Medienministerin Simonetta Sommaruga angekündigt hatte, die Sicherheit von Medienschaffenden in der Schweiz verbessern zu wollen (persoenlich.com berichtete). 40 Branchenvertreter diskutierten letzten September auf Einladung des Bundesamts für Kommunikation über mögliche Massnahmen. Damit weiter an schweizweit einheitlichen Einsatzregeln für die Polizei im Umgang mit Medienschaffenden diskutiert werden könne, fordert die Gewerkschaft SSM unter anderem «eine klare Definition der Rechte der Medienschaffenden im Merkblatt», das in einer «grundsätzlich juristisch ausgereifteren Version» neu herausgegeben werden soll.

Zürcher Sicherheitsdepartement prüft Schreiben

Wenn das Merkblatt zeitnah überarbeitet werde, könne am Runden Tisch des NAP auch die Mediengewerkschaft SSM «hinter der Pionierrolle der Stadtpolizei» stehen, heisst es abschliessend im Schreiben an die Zürcher Stadträtin.

«Grundsätzlich nehmen wir jede sachlich vorgebrachte Kritik ernst», so Rykarts Sprecher Robert Soos, Kommunikationsleiter des Stadtzürcher Sicherheitsdepartements. «Wir werden den Inhalt des ausführlichen Schreibens prüfen und dann das weitere Vorgehen festlegen.»


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