Am 23. November 2005 hiess der Bundesrat die Beschwerde von Music First gegen die Konzessionserteilung an DJ Radio gut und wies die Sache zu einem neuen Entscheid an das Uvek zurück.
Gemäss einer Mitteilung von Music First möchte sich das Bakom nun aber auf die nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs zur finanziellen Basis von DJ Radio beschränken, statt den Fall komplett neu zu beurteilen. Zudem wolle das Bakom den anderen Mitbewerbern nicht die Möglichkeit bieten, ihr Gesuch zu ergänzen, während dies seinerzeit DJ Radio zugebilligt worden sei.
Giuseppe Scaglione, Geschäftsführer von Radio 105 und Initiant von Music First, beruft sich auf einen Satz im Entscheid des Bundesrates: "Das UVEK wird, nach Gewährung des rechtlichen Gehörs, noch einmal das Vorliegen der Konzessionsvoraussetzungen zu beurteilen haben, wobei Parteiaussagen mit gleichem Massstab zu messen sind."
Diese Ausführungen des Bundesrates sind gemäss Scaglione so zu verstehen, dass das Bakom bzw. das Uvek sämtliche Konzessionsvoraussetzungen vor Erlass eines neuen Entscheides nochmals zu prüfen habe und insbesondere den Aussagen von Music First mehr Gewicht einräumen müsse als bisher.
Um dies zu unterstreichen hat Music First ein Gutachten zur Frage in Auftrag gegeben, ob das Vorgehen des Bakom juristisch korrekt ist. Das Gutachten kommt nun zum Schluss, dass beim Neuentscheid alle Konzessionsvoraussetzungen geprüft und erfüllt werden müssen, nicht nur die Finanzierung. Zudem sei eine Ergänzung des Gesuchs bei allen Mitbewerbern möglich.

