13.05.2003

Puls-Tipp

Name verletzt Rechte der SRG

Bundesgericht entscheidet gegen Puls Media AG.

Das Gesundheitsmagazin Puls-Tipp verletzt mit seinem Namen Rechte der SRG. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Zürcher Handelsgerichts vom vergangenen Jahr bestätigt. Puls-Tipp erschien bis 1997 als Begleitmagazin zur Gesundheitssendung "Puls" von SF DRS. Nach der Trennung entbrannte ein Streit um die Titelrechte zwischen der Puls Media AG und der SRG.

Das Bundesgericht kommt nun zum Schluss, die SRG könne gestützt auf das Markenschutzgesetz das Recht beanspruchen, das Zeichen "Puls" im bisherigen Umfang weiter zu gebrauchen. Puls Media habe mit der Weiterverwendung dieser Bezeichnung für Informationen aus dem Gesundheitsgebiet eine Verwechslungsgefahr geschaffen und gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verstossen.


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