06.12.2008

UBI

"Neger" ist in der Satire erlaubt

Entscheid von Ombudsmann bestätigt.

In einer Satire-Sendung verstösst das Wort "Neger" nicht gegen das Rassismusgesetz. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beanstandung gegen eine Radiosendung zurückgewiesen, in der es um Barack Obama ging.

Obama war - vor seiner Wahl zum US-Präsidenten - in der Sendung "Zweierleier" von Radio DRS 1 in einem fiktiven Gespräch zweier Schweizer Touristinnen auf einem Campingplatz in Italien als "Neger" bezeichnet worden. Ein Hörer hatte dies beanstandet.

Die UBI wies am Freitag die Beschwerde mit 9 zu 0 Stimmen ab. Die Satire sei "als solche ganz klar erkennbar" gewesen, sagte Pierre Rieder, Leiter des UBI-Sekretariats, auf Anfrage. Und die Mittel der Satire seien nun einmal Überzeichnen und Verfremden.

Die Botschaft des satirischen Radiobeitrags habe zudem klar gegen latenten Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gelautet. Zum gleichen Befund war Anfang November bereits DRS-Ombudsmann Achille Casanova gekommen. (sda)


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