13.10.2005

SF DRS

Neue Kleidervorschriften am Leutschenbach

TV-Reporter müssen sich situationsgerecht kleiden.

Mit den neu überarbeiteten publizistischen Leitlinien von SF DRS, die am 25. Oktober in Kraft treten, gibt es auch neue Kleidervorschriften für TV-Reporter. "SF-Journalisten werden beim Drehen und anderen Aussenauftritten als Botschafter des öffentlichen Fernsehens der Schweiz wahrgenommen", heisst es gemäss Mitelland Zeitung im Reglement. "Das verlangt, dass Reporterinnen und Reporter situationsgerecht gekleidet sind, was bedeutet, dass ihre Kleidung etwa so formal zu sein hat, wie die des Anlasses oder des Gesprächspartners".


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