Die ständerätliche Fernmeldekommission beharrt beim Gebührensplitting zu Gunsten der Privatradio- und -fernsehstationen auf einer flexiblen Lösung. Sonst ist sie bei der Bereinigung der Differenzen im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) weit vorangekommen. Der Nationalrat will den privaten Stationen mit Leistungsauftrag 4 Prozent der jeweiligen SRG-Empfangsgebühren entrichten. Die Ständeratskommission hält an Bandbreiten fest: Die Privatradios sollen 3 bis 5 Prozent der 400 Millionen Franken Radiogebühren und die Privat-TV 3 bis 5 Prozent der 700 Millionen Franken Fernsehgebühren erhalten.
Beim Alkohol dehnte die Kommission wie der Nationalrat das Werbeverbot für die SRG auf alle sprachregionalen und nationalen Fernsehsender (Star TV, Viva/Swizz, Presse TV, Teleclub) und die ausländischen Programm- und Werbefenster (Sat1, RTL, M6) aus. Nur private Lokalradios und Regional-TV-Stationen dürfen für Wein und Bier werben. Die von der SRG betriebene Publikumsforschung soll wie vom Nationalrat beschlossen einer unabhängigen Stiftung übertragen werden. Diese soll dafür sorgen, dass die schweizerischen Programmveranstalter und die wissenschaftliche Forschung über hinreichende Daten zur Radio- und Fernsehnutzung verfügen.
Im Bereich der Aufsicht sollen die Kompetenzen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) nicht auf Werbung und Sponsoring ausgedehnt werden, wie das der Nationalrat entschieden hat. Die Zuständigkeit der UBI soll auf die redaktionellen Inhalte von Sendungen beschränkt bleiben.

