09.03.2010

SRG

Online-Portale halten Auflagen weitgehend ein

Konzessionsvorgaben erfüllt.

Die Online-Portale der SRG halten die Auflagen der Radio- und Fernsehkonzession weitgehend ein. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Universität Zürich, die im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) durchgeführt wurde. Gemäss Konzession müssen das Online-Angebot und die Links auf den Portalen der SRG einen direkten zeitlichen und thematischen Bezug zu den Radio- und Fernsehprogrammen aufweisen. Diese Auflagen werden in 90 Prozent der beurteilten Fälle eingehalten, heisst es in der am Dienstag veröffentlichten Studie. Mehr als zwei Drittel des Angebots wurden sogar als eindeutig konzessionskonform eingestuft. Bei zehn Prozent der Fälle war dagegen nicht klar, ob die Auflagen eingehalten wurden, weil nicht belegt werden konnte, ob ein Programmbezug gegeben war oder nicht.

Kritisch zu beurteilen seien interaktive Webseiten, schreibt das Bakom weiter. So habe etwa bei Blogs der in der Konzession geforderte Sendungsbezug nicht nachgewiesen werden können. Für die Studie wurden nach dem Zufallsprinzip 2000 Webseiten und 500 Links analysiert.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen