21.06.2023

Crypto-Affäre

Peter Marti hat Kompetenzen wohl nicht überschritten

Der ehemalige Sonderermittler des Bundes in den Fällen Crypto und Peter Lauener, muss wohl keine Anklage befürchten. Ein laufendes Strafverfahren ist eingestellt worden. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Crypto-Affäre: Peter Marti hat Kompetenzen wohl nicht überschritten
Tatvorwürfe gegen Peter Marti wie beispielsweise Amtsgeheimnisverletzung, Amtsanmassung oder Amtsmissbrauch hätten sich nicht erhärten lassen. (Bild: Keystone/Alexandra Wey)

Im gegen den Sonderermittler Marti geführten Strafverfahren habe die Untersuchung ergeben, dass kein strafbares Verhalten von ihm vorliege, teilte am Dienstagabend Stephan Zimmerli mit. Er war vom Bund als ausserordentlicher Staatsanwalt mit dieser Sache betraut worden.

Die Tatvorwürfe wie beispielsweise Amtsgeheimnisverletzung, Amtsanmassung, Amtsmissbrauch, Siegelbruch, Begünstigung und strafbare Handlungen gegen den Geheim- und Privatbereich hätten sich nicht erhärten lassen, schrieb Zimmerli. Die Einstellungsverfügung kann laut Zimmerli bis Ende Juni beim Bundesstrafgericht angefochten werden.

Nicht den Empfehlungen gefolgt

Die Untersuchung von Zimmerli ergab gemäss Mitteilung, dass Marti nach dem Grundsatz der Verfahrenseinheit befugt gewesen sei, das Verfahren im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre auszudehnen und auch gegen andere Verdächtige ausser die Mitarbeitenden der Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung zu führen. Eine Strafbarkeit von Marti sei deshalb zu verneinen.

Weiter sei das Vorgehen Martis, indem er Daten bei E-Mail-Providern herausverlangt, ausgewertet und verwendet habe, nicht strafbar. Marti sei zwar in seinem Vorgehen nicht den Empfehlungen der Rechtswissenschaft und der jüngsten Rechtsprechung gefolgt, sodass sein Vorgehen in einer gerichtlichen Überprüfung als nicht richtig beurteilt werden könne. Dieser Fall sei aber durch das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern und allenfalls später durch das Sachgericht zu klären.

Die weiteren Tatvorwürfe der Amtsgeheimnisverletzung, des Siegelbruchs, der Begünstigung und der strafbaren Handlungen gegen den Geheim- und Privatbereich standen ebenfalls im Zusammenhang mit den von Marti herausverlangten E-Mail-Daten. Diese liessen sich laut Zimmerli ebenfalls nicht erhärten.

Verschiedene Verfahren

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hatte Marti im Januar 2021 zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt, um eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit dem Fall Crypto zu prüfen. Im Zuge dieser Affäre stiess Marti auf weitere Informationslecks und leitete ein Verfahren ein gegen Lauener. Ihm wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen zur Corona-Pandemie-Bekämpfung an den Blick-Verlag Ringier weitergegeben zu haben.

Im August sowie im November 2022 wurde gegen Marti selber Strafanzeige eingereicht, unter anderem wegen Amtsmissbrauchs und Amtsgeheimnisverletzung. Zimmerli untersuchte im Verfahren die gegen Marti für die Dauer seiner Amtszeit von Mitte Januar 2021 bis Mitte Mai 2023 erhobenen Vorwürfe. Zwei Privatkläger nahmen gemäss Mitteilung am Verfahren teil.

Marti ist seit rund einem Monat nicht mehr Sonderermittler im Fall Lauener. Er hatte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zuvor um Entbindung von der Untersuchung einer angeblichen Amtsgeheimnisverletzung des ehemaligen Informationschefs des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI) gebeten. (sda/nil)



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