23.12.2008

Lauschangriff

Peter Studer äussert sich zur "Wanze" im Nationalratssaal

Ehemaliger SF-Chefredaktor hegt starke Zweifel am Vorgehen.

Das Schweizer Fernsehen hatte SVP-Präsident Toni Brunner für eine "Reporter"-Sendung ein unauffälliges Mikrofon ans Jacket gesteckt. Ausgerüstet mit diesem Gerät führte Brunner unter anderem am Wahltag vom 10. Dezember im Nationalratssaal Gespräche mit verschiedenen Kollegen, die nicht alle über das vorhandene Knopfmikrofon informiert waren.("persoenlich.com" berichtete) Nun hat sich der ehemalige Presseratspräsident und ehemalige Chefredaktor des Schweizer Fernsehens sowie des "Tages-Anzeigers", Peter Studer, zum heiklen Vorgehen des Senders geäussert.

In Medienspiegel.ch bezweifelt er die Vorgehensweise des Schweizer Fernsehens. Das Knopfmikrofon am Revers von Toni Brunner gelte als "Hilfsreporter" und damit als Person und verstosse klar gegen das Hausrecht des Parlaments. Dieses sehe nämlich vor, dass "Personen, welche in den Räten selber Aufzeichnungen machen wollen" einer Bewilligung bedürfen. Daneben erläutert er die Artikel 179ter des Strafgesetzbuches, der sich mit unbefugtem Aufnehmen von Gesprächen befasst und Artikel 28 ZGB, der sich mit dem Recht am eigenen Wort auseinander setzt.

Als Fazit bezeichnet er das Mikrofon am Revers des Positikers "inmitten ahnungsloser Kolleginnen und Kollegen" als sicher kein nachahmenswertes Experiment. Selbst wenn niemand einen Strafantrag gegen Brunner und SF-Konsorten einreichen, bleibe immer noch der wohlerwogene Passus in der Parlamentsverordnung, an den sich auch das Schweizer Fernsehen halten müsse, so Studer weiter.


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