Die Post darf die Preise für die vergünstigte Zustellung von abonnierten Zeitungen nicht erhöhen. Der Bund hat ein Gesuch der Post um eine Erhöhung der Preise abgelehnt. Bewilligt hat er für 2010 lediglich eine Anpassung an die Teuerung. Eine Erhöhung der Preise würde den Grundsätzen widersprechen, die das Parlament 2007 bei der Revision des Presseförderungssystems gutgeheissen habe, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Demnach müsse sich die Preiserhöhung auf den Teuerungsausgleich beschränken. Die Post verfüge somit über einen Spielraum von 2 Prozent, was im Durchschnitt 0,5 Rappen pro Exemplar entspreche. Diese Einschätzung teile auch der Preisüberwacher, hält das UVEK fest. Die Post hatte das Departement ersucht, den Preis für die Zustellung von Regional- und Lokalzeitungen um einen Rappen pro Exemplar und den Preis für die Zustellung von Titeln der Mitgliedschaftspresse um zwei Rappen pro Exemplar erhöhen zu dürfen.
Die Frage des Tarifsystems wird bei der laufenden Revision des Postgesetzes erneut zur Debatte stehen. In der Wintersession hat sich der Ständerat mit der Zustellung von Zeitungen befasst. Er möchte am geltenden Modell der indirekten Presseförderung festhalten. Nach diesem System übernimmt der Bund einen Teil der Kosten, die der Post durch die verbilligte Zustellung von abonnierten Zeitungen entstehen. 2007 hatte das Parlament beschlossen, dass der Bund jährlich insgesamt 30 Millionen beitragen soll.
20 Millionen sind für die Regional- und Lokalzeitungen mit einer Auflage von bis zu 40'000 Exemplaren bestimmt, 10 Millionen für Mitgliederzeitungen nicht gewinnorientierter Organisationen. Der Nationalrat hatte ursprünglich eine Lösung vorgeschlagen, von der auch Grossverlage profitiert hätten. (sda)

