Am Donnerstag haben die Aargauer Behörden an einer Medienkonferenz das Bild und den vollen Namen des geständigen Täters im Mordfall Lucie veröffentlicht. Zahlreiche Medien haben daraufhin das Foto und den Namen veröffentlicht oder zumindest den Namen genannt.
Dieses Vorgehen wirft im Lichte früherer Stellungnahmen des Presserates grundlegende berufsethische Fragen zur Veröffentlichung von Namen und zur identifizierenden Berichterstattung über Straftäter auf, findet das Presseratspräsidium.
Das Presseratspräsidium beantragt dem Presserat deshalb, den Fall von sich aus aufzugreifen und zum Gegenstand einer Stellungnahme zu machen. Dies teilte das Selbstkontrollorgan der Journalistinnen und Journalisten am Freitag in einer Medienmitteilung mit.
Der Presserat hatte vor einigen Jahren in einer Stellungnahme festgehalten, dass Medienschaffende auch dann nicht von der medienethischen Prüfung entbunden sind, ob eine identifizierende Berichterstattung im Einzelfall gerechtfertigt ist, wenn Strafverfolgungsbehörden einen Namen zur Publikation freigeben.

