15.11.2005

IFPI

Private Raubkopierer im Visier

Zivil- und strafrechtliche Verfahren angedroht.

Der Verband der Schweizer Musikwirtschaft (IFPI) leitet zivilrechtliche und in besonders schwerwiegenden Fällen auch strafrechtliche Verfahren gegen Raubkopierer in der Schweiz ein. Bisher konzentrierte sich die IFPI Schweiz auf die professionellen und semiprofessionellen Raubkopierer. Diese Aktivitäten werden jetzt auch auf private Raubkopierer ausgeweitet.

Die Aktion "Game Over" richtet sich in der Startphase gegen Raubkopierer, die viele Musikfiles im Internet verbreiten. Beat Högger von der IFPI Schweiz: "Es geht dabei vorwiegend um erwachsene, berufstätige Menschen, die sich Musik leisten können und nicht um ein paar Kids."

Um die Raubkopierer auf frischer Tat zu ertappen, protokollieren die Fahnder den illegalen Download. Entgegen der verbreiteten Meinung, ist gemäss IFPI Schweiz das Herunterladen von Musik über illegale Tauschbörsen genauso strafbar wie das Heraufladen. Denn von einer illegalen Vorlage sei keine legale Kopie möglich. Beim Download hinterlässt ein User seine IP-Adresse, die seinem Provider zugewiesen werden kann. Der Provider kennt die Identität dieses Benutzers und kann diesem die illegale Handlung zuordnen.

Seit zwei Jahren laufen europaweit Verfahren gegen private Raubkopierer. Die IFPI Schweiz ging bisher einen anderen Weg weil die Musikwirtschaft auf "die in der Schweiz verankerte Tradition individueller Verantwortung vertraut" hat. Dazu gehöre auch der Respekt vor dem Eigentum anderer:

"Es hat sich aber leider gezeigt, dass der durch private Raubkopierer entstandene wirtschaftliche Schaden in der Schweiz grösser ist als im Rest Europas." Nach Angaben der Tonträgerproduzenten beträgt der Umsatzeinbruch durch Raubkopieren in der Schweiz mehr als 25 Millionen Franken jährlich, der Gesamtschaden seit 2001 beträgt rund 135 Millionen Franken.


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