Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) anerkennt die Absicht des Bundesrates, im neuen Radio- und Fernsehgesetz den Dualismus zwischen der SRG und den privaten Veranstaltern stärker durchzuziehen. Insbesondere das bisherige Verbot der Unterbrecherwerbung und der Radiowerbung sowie das neue Sponsoringverbot für die SRG-Radio- und Fernsehprogramme bringe den privaten Veranstaltern neue Marktchancen. Zu begrüssen sei auch das Verbot von Spartenprogrammen für die SRG. Das geht aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervor.
Bei der Frage der Gebührenanteile fordere der VSP jedoch, als Voraussetzungen neben der Zweisprachigkeit und den Berggebieten auch weitere Faktoren einzubeziehen. Insbesondere dürfe in der Romandie und im Tessin kein Kahlschlag der Privatradios erfolgen. Zu prüfen wäre deshalb ein neues Gebührensystem, nachdem der SRG und den privaten Veranstaltern sämtliche Verbreitungskosten durch die Gebührengelder übernommen würden.
In der am Mittwoch gestarteten Vernehmlassung werden die Privatradios nach eigenen Angaben versuchen, die folgenden Punkte im Gesetztext zu verankern: Gleichstellung mit der SRG bei den UKW-Frequenzen (Qualitätsfrequenzen, Höhenstandorte); Gleichstellung mit der SRG bei der Einführung des digitalen Rundfunks (DAB); Verpflichtung der Kabelnetzbetreiber, die Privatradios in den konzessionierten Räumen kostenlos (wie die SRG) aufzuschalten. Gesamthaft stelle der VSP fest, dass gegenüber dem Aussprachepapier des Bundesrates vom 19. Januar 2000 einige Verbesserungen für die privaten Veranstalter vorgesehen seien. Damit sei die Mehrheit der Forderungen des Positionspapiers der Privatradios vom 16. Dezember 1999 verwirklicht oder auf guten Wegen.
Weder SRG noch private TV-Stationen zufrieden