25.01.2006

Facts

Quelle nicht preisgegeben -- Verfahren eingestellt

Ermittlungen wegen Amtgeheimnisverletzung verlaufen im Sand.

Der ausserordentliche Bundesanwalt Peter Heuberger hat das Verfahren wegen mutmasslicher Amtsgeheimnisverletzung bei den Strafverfolgungsbehörden des Bundes im Zusammenhang mit einem "Facts"-Artikel eingestellt. Der Autor nannte seine Quelle nicht.

Das Wochenmagazin "Facts" hatte im November 2004 vertrauliche Einzelheiten aus dem Strafverfahren gegen den Privatbankier Oskar Holenweger publiziert. Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt hatte darauf eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Unbekannt eingereicht.

Als Informanten für den Artikel kamen auch Mitarbeitende der Bundesbehörden in Frage: Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalpolizei, Untersuchungsrichteramt. Die Untersuchung wurde darum durch einen ausserordentlichen Bundesanwalt durchgeführt. Der Bundesrat hatte am 22. Dezember 2004 Peter Heuberger mit dieser Aufgabe betraut.

Als Informanten für den Artikel kamen auch Mitarbeitende der Bundesbehörden in Frage: Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalpolizei, Untersuchungsrichteramt. Die Untersuchung wurde darum durch einen ausserordentlichen Bundesanwalt durchgeführt. Der Bundesrat hatte am 22. Dezember 2004 Peter Heuberger mit dieser Aufgabe betraut.

Die Ermittlungen von Heuberger, zweiter Staatsanwalt des Kantons Aargau, haben nun gemäss einer Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements vom Mittwoch ergeben, dass einzelne im Artikel verwendete Informationen "mit hoher Wahrscheinlichkeit" auf einer Amtsgeheimnisverletzung beruhen.


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