17.03.2003

Urheberrechtsgesetz

Radiosender sollen CDs auf Festplatte aufnehmen dürfen

Ständerat will ergänzen des Gesetzes.

Radio- und Fernsehsender sollen Tonträger aufnehmen dürfen, ohne dafür zusätzliche Gebühren bezahlen zu müssen. Der Ständerat hat am Montag eine parlamentarische Initiative zur Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes oppositionslos angenommen. Das Senden von Tonträgern ohne vorgängiges Aufzeichnen auf Festplatte oder Tonspur sei heute nicht mehr möglich, heisst es in der schriftlichen Begründung des Initianten Filippo Lombardi (CVP/TI). Es handle sich bei diesen Aufnahmen nicht um eine zusätzliche Benützungsform, sondern um eine technische Handlung.


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