27.10.2005

Solothurner Zeitung

Redaktor von übler Nachrede freigesprochen

Erneute Niederlage für Ex-Untersuchungsrichter Henzi.

Das Obergericht hat einen Redaktor der Solothurner Zeitung am Dienstag zum zweiten Mal vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Dies berichtet die Solothurner Zeitung in der Mittwochsausgabe. Der frühere Untersuchungsrichter Markus Henzi hatte mit dem auf Medienrecht spezialisierten Anwalt Wolfgang Larese gegen den Journalisten geklagt, nachdem dieser Resultate des Disziplinarverfahrens gegen Henzi publik gemacht hatte. Henzi war im Zuge der landesweiten Aktion "Genesis" gegen Kinderpornografie mit einem Strafverfahren konfrontiert worden, das in der Folge eingestellt wurde.

Die Kläger hatten beantragt, dass das Urteil des Amtsgerichts aufzuheben sei, der Angeklagte wegen übler Nachrede bestraft und zur Bezahlung einer Genugtuung von 10'000 Franken an Henzi verurteilt wird. Der Untersuchungsbericht sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen, argumentierte Larese. Im Gegenzug legte der Verteidiger des Redaktors Wert darauf, dass ein öffentliches Interesse an den Resultaten der Disziplinaruntersuchung bestanden habe. Es gebe im besagten Artikel keine einzige Passage, die sich nicht auch im Untersuchungsbericht finde.


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