17.05.2024

#MediaToo

Republik bezahlt Reporter bis 30'000 Franken

Nach der fristlosen Entlassung eines Journalisten wird auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichtet. Der Reporter, dem sexuelle Belästigung vorgeworfen wurde, erhält von seiner ehemaligen Arbeitgeberin die geforderte Geldsumme.
#MediaToo: Republik bezahlt Reporter bis 30'000 Franken
Der ehemalige Republik-Journalist, der entlassen wurde, hatte eine Klage eingereicht. (Bild: Keystone/Gaëtan Bally)

«In eigener Sache» verkündete das Onlinemagazin Republik am Freitag: «Der Verwaltungsrat hat einer Klage des ehemaligen Mitarbeiters, den wir aufgrund von Vorwürfen der sexuellen Belästigung im letzten Oktober fristlos entlassen hatten, ohne Anerkennung der tatsächlichen Vorbringungen des Klägers stattgegeben. Die Klage betraf im Wesentlichen den Zeitpunkt der Kündigung, die Geschwindigkeit der vorgenommenen Untersuchungshandlungen sowie einzelne Formulierungen im Arbeitszeugnis. Für uns stehen der Schutz der meldenden Personen sowie die Integrität sämtlicher Mitarbeitenden der Republik an oberster Stelle. Wir haben uns deshalb gegen eine gerichtliche Auseinandersetzung entschieden.»

Ende August 2023 hatte SRF Vorwürfe wegen sexueller Belästigung gegen einen Republik-Journalisten publik gemacht (persoenlich.com berichtete). Anfang Oktober hatte die Republik den Reporter per sofort entlassen, nachdem sie ihn zuvor freigestellt hatte. Ende Oktober veröffentlichte das Onlinemagazin die Ergebnisse der Untersuchungen.

Streitwert gesetzlich begrenzt

«Bei einem Gang vor Gericht hätte die Republik die Kündigungsgründe detailliert darstellen müssen. Dabei wäre es schwierig gewesen, die Identität der meldenden Personen zu schützen», so Michel Huissoud, Verwaltungsratspräsident der Republik, auf Anfrage von persoenlich.com. Deswegen habe sich die Republik gegen eine gerichtliche Auseinandersetzung entschieden.

Bei den Forderungen gehe es um das Wording im Arbeitszeugnis und um einen geforderten Geldbetrag. «Innerhalb der schweizerischen Zivilprozessordnung gibt es das sogenannte einfache Verfahren. Dieses Verfahren wurde von der Anwältin des ehemaligen Mitarbeiters gewählt, damit ist der Streitwert gesetzlich auf 30'000 Schweizer Franken begrenzt», so Huissoud weiter.

Konkret gehe es um 24'683 Franken plus 5 Prozent Zinsen ab 4. Oktober 2023. Das Ende der Zeitperiode sei vom Urteil abhängig, deswegen lasse sich der Betrag heute nicht rappengenau berechnen.


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