02.09.2019

Gerichtsurteil

«Republik» muss Gegendarstellungen veröffentlichen

Die ETH hat den juristischen Weg genutzt, um bei der «Republik» umfangreiche Gegendarstellungen zu erwirken. Nun liegt das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vor. Beide Seiten werten es positiv. Der grössere Anteil der Verfahrenskosten entfällt auf die «Republik».
Gerichtsurteil: «Republik» muss Gegendarstellungen veröffentlichen
Die ETH Zürich reichte gegen das Online-Magazin «Republik» Anzeige ein. Nun ist ein erstes Urteil gefällt, zwei weitere stehen noch aus. (Bild: Keystone/Christian Beutler)
von Edith Hollenstein

Nach der mehrteiligen, umfangreichen Berichterstattung der «Republik» im Fall der ETH-Professorin Carollo im Juni und Juli hatte die ETH beim Bezirksgericht Zürich eine Klage eingereicht. Damit wollte sie auf juristischem Weg eine Gegendarstellung erreichen, die ihr die «Republik» verweigert hatte (persoenlich.com berichtete). Wie persoenlich.com weiss, ist der Fall nun entschieden, zumindest teilweise. Das Urteil, datiert auf den 12. Juli, ist noch nicht rechtskräftig. Es könne beim Obergericht angefochten werden, bestätigt eine Sprecherin des Bezirksgericht Zürich auf Anfrage.

Unterhalb von Artikeln angefügt

Das Urteil, in das persoenlich.com Einblick nehmen konnte, verpflichtet die «Republik», einen Teil der Gegendarstellungen zu publizieren. «Wir haben drei Fünftel der von der ETH geforderten Gegendarstellungen publiziert, bei Punkten, die das Gericht formal als gegendarstellungsfähig anerkannt hat», sagt Chefredaktor Christof Moser am Donnerstag auf Anfrage von persoenlich.com. Die «Republik» hatte am Dienstag, 27. August ,unterhalb den entsprechenden Artikeln die vom Gericht verfügten Gegendarstellungen angefügt, mit einem Hinweis am Anfang. Die Redaktion gibt gleichzeitig an, dass sie weiter «an ihren jeweiligen Darstellungen festhält».

«Einen Teilerfolg erstritten»

Beide Seiten werten das Urteil positiv. «Wir freuen uns, einen Teilerfolg erstritten zu haben», sagt Chefredaktor Christof Moser. Wenn man die ursprünglich von der ETH verlangten, von der «Republik» aber nicht bestrittenen Gegendarstellungen wegrechne, habe das Gericht «sogar die Hälfte abgelehnt», sagt Moser weiter.

Auch die ETH ist zufrieden. «Wir sind froh, dass das Gericht in den wesentlichen Punkten unserer Argumentationslinie gefolgt ist. Die Gegendarstellungen der ETH wurden vom Gericht zum grössten Teil anerkannt», so ETH-Mediensprecher Markus Gross gegenüber persoenlich.com.

Die ETH respektiere, dass die Medien als vierte Gewalt die Vorgänge an einer grösstenteils mit Steuergeldern finanzierten Institution kritisch hinterfragen würden. Dies helfe nicht zuletzt auch der Institution, sich stetig zu verbessern. «Im vorliegenden Fall wurden jedoch in einer mehrteiligen Artikelserie wichtige journalistische Grundsätze missachtet. Aus diesem Grund sah sich die ETH Zürich gegenüber der Öffentlichkeit und ihren Angehörigen verpflichtet, die von der ‹Republik› publizierten Falschaussagen zu korrigieren», sagt Gross.

60 Prozent zahlt die «Republik»

Das Gericht hat angeordnet, dass die ETH zwei Fünftel der Kosten tragen muss. Drei Fünftel, also 60 Prozent, entfallen auf die «Republik».

Beim Rechtsstreit geht es um die Berichterstattung über den Fall um die Professorin Marcella Carollo. Die ETH hatte daraufhin im Juni 2019 gerichtlich eine umfangreiche Gegendarstellung verlangt. Vor dem Prozess war Moser zuversichtlich. «Wir sind, was unsere Recherche-Serie zum Fall ETH betrifft, ausserordentlich gut dokumentiert und gehen sehr zuversichtlich in diese juristische Auseinandersetzung», sagte er im Interview mit persoenlich.com.

Die «Republik» will jetzt das Urteil analysieren und entscheidet dann, ob sie es weiterzieht. «Da liegt noch mehr drin», sagt Moser. Die ETH sieht einen Weiterzug an die nächste Instanz nicht vor.

Im juristischen Streit zwischen der ETH und der «Republik» um Gegendarstellungen sind vor dem Bezirksgericht Zürich noch zwei weitere Verfahren hängig.

 

 

 



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