20.10.2021

Fall Julian Reichelt

Roger Köppel verteidigt Ex-Bild-Chefredaktor

Die Absetzung des mächtigen Bild-Chefs führt zu heftigen Kontroversen in deutschsprachigen Medien. Spiegel Online zielt etwa auf Springers Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner. Weltwoche-Verleger Roger Köppel lobt Reichelt derweil als «mutigen und fähigen Journalisten».
Fall Julian Reichelt: Roger Köppel verteidigt Ex-Bild-Chefredaktor
Roger Köppel mutmasst, dass politische Motive bei der Absetzung Reichelts eine Rolle gespielt haben könnten. (Bild: Screenshot weltwoche.ch)

Der Sturz von Bild-Chefredaktor Julian Reichelt führt zu einem medialen Erdbeben und zieht weitere Kreise (persoenlich.com berichtete). «Die verlorene Ehre des Mathias Döpfner», titelt Spiegel Online und zielt damit auf den Vorstandsvorsitzenden des Axel-Springer-Verlags, der seit 2016 auch noch Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger ist. Auch die grossen deutschsprachigen Tageszeitungen beschäftigen sich mit dem Fall des wohl meinungsmächtigsten Journalisten im deutschsprachigen Raum.

Unschuldsvermutung ausser Kraft gesetzt?

Unterstützung bekommt Julian Reichelt hingegen von Weltwoche-Verleger Roger Köppel, der regelmässig in Bild-TV auftritt. In seiner täglichen Internetshow «Weltwoche daily», auf Twitter aber auch gegenüber den CH-Media-Zeitungen meint Köppel, dass er Reichelt für einen «mutigen und fähigen Journalisten» halte, «der einen der anspruchvollsten Jobs, den es in unserem Metier gibt, mit Bravour meisterte.»

Trotz der massiven Vorwürfe wegen Ausnützung seiner Machtposition mutmasst Köppel, dass politische Motive bei der Absetzung Reichelts eine Rolle gespielt haben könnten. So habe Reichelt die Bild-Zeitung während der Corona-Krise auf einen oppositionellen Kurs gegenüber der Regierung getrimmt. Dabei wurde die «Unschuldsvermutung ausser Kraft gesetzt». Es könne ihm niemand erzählen, so der Weltwoche-Chefredaktor, dass sich dadurch Julian Reichelt nicht auf die Abschussliste der Ideologiefraktion gesetzt habe. Sein Fazit: «Gerichtshöfe der Moral kennen keine Prozessordnung». (ma)



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