Das Gegendarstellungsrecht gegen Medienpublikationen existiert in der Schweiz seit 20 Jahren. Hat sich diese Einführung gelohnt? Der Tagesanzeiger (TA) zieht eine Bilanz.
Das Ziel der Gesetzesrevision von 1985 bestand darin, die "Waffengleichheit" zwischen Medien und Betroffenen herzustellen. Bis heute wird jedoch -- entgegen allen Befürchtungen -- von der Gegendarstellung nur selten Gebrauch gemacht; die Zahlen sind laut TA, der jährlich 30 bis 40 Gesuche pro Jahr erhält, sogar rückläufig. Von diesen erfülle nur ein Bruchteil die gesetzlichen Anforderungen, so dass er im letzten Jahr nur drei Gegendarstellungen veröffentlichen musste, so der TA weiter.
Für die geringe Anzahl Gegendarstellungen gibt es mehrere Gründe. Einer davon ist beispielsweise die Desillusionierung der Leute. Anders, als sich die meisten wohl erhofft hatten, beinhaltet das Gegendarstellungsrecht nicht das Recht, den eigenen Standpunkt umfassend und gleich gross wie die Ausgangsmeldung zu publizieren. Es gehe dabei lediglich um Tatsachendarstellung und zwar kurz und knapp.
Obwohl eine veröffentlichte Gegendarstellung den Eindruck erweckt, da habe jemand der Redaktion die Meinung gesagt, ist die Sachlage danach aber meistens noch immer nicht viel klarer. Die Gegendarstellungstexte werden oft in Anwaltskanzleien verfasst und sind daher, so der TA, in der Regel staubtrocken und umständlich formuliert.

