21.09.2004

SF DRS

"'Rundschau'-Raser" muss "Brief" abgeben

"Charakterliche Fahreignung" wird überprüft.

Ein 21-jähriger Raser, der in der "Rundschau" von SF DRS mit seinen Taten geprahlt hatte, hat seinen Führerausweis abgeben müssen. Er darf erst wieder Auto fahren, wenn ihm ein verkehrspsychologisches Gutachten eine Eignung als Automobilist bescheinigt.

Der junge Autofahrer aus dem Kanton Zürich wollte am Dienstag beim Strassenverkehrsamt seinen beschlagnahmten VW Golf abholen. Stattdessen musste er auf der Stelle seinen Führerausweis abgeben, wie der 21-Jährige gegenüber dem Sender TeleZüri erklärte.

Der Entzug des Führerausweises gelte auf unbestimmte Zeit, sagte der zuständige Zürcher Bezirksanwalt Jürg Boll. Im Moment sei der junge Mann nicht als Automobilist geeignet. Laut Boll muss die "charakterliche Fahreignung" des jungen Mannes überprüft werden. Der Raser hatte erst im vergangenen Juli seinen Führerausweis wieder ausgehändigt bekommen. Mit dem Entzug am Mittwoch musste er bereits zum fünften Mal seit 2001 seinen Führerausweis abgeben. In allen Fällen ging es um zu schnelles Fahren.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren