11.01.2006

TV-Glückspiele

Sender müssen Millionengewinne abliefern

Zürcher Statthalter fällt Urteil.

Auf mehreren TV-Sendern angebotene Glückspiele sind nach Ansicht des Zürcher Statthalteramtes illegal. Die Sender wurden gebüsst und müssen Einnahmen in Millionenhöhe abliefern.

Wegen Verdachts auf Verstösse gegen das Lotteriegesetz reichte der Kanton Zürich vor einem Jahr Strafanzeige gegen mehrere TV-Sender beim Zürcher Statthalter ein. Mit Urteil vom 16. Dezember 2005 hat die erste Instanz nun gegen die TV-Sender entschieden. Das Statthalteramt bestätigte am Mittwoch auf Anfrage eine entsprechende Meldung von Radio DRS.

Gegen das Urteil sei jedoch rekurriert worden, sagte Statthalter-Stellvertreter Hansjost Zemp gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Deshalb gingen die Fälle nun ans Zürcher Bezirksgericht.

Die Spiele auf den Sendern Sat.1 Schweiz, Viva Schweiz, Star TV sowie auf den rein ausländischen Sendern Kabel 1 und DSF (Deutsches Sportfernsehen) waren den Behörden seit längerem ein Dorn im Auge: Der Bund ortete "verkappte Glückspiele". Da für das Lotteriegesetz die Kantone zuständig sind, wurde der Kanton Zürich direkt tätig.

Nicht einverstanden mit der Beurteilung des Statthalteramts Zürich ist Christian Gartmann, Geschäftsführer für die Schweiz der ProSiebenSat.1-Gruppe. Sein Sender Sat.1 Schweiz hatte Telefongewinnspiele ausgestrahlt. Er prüft derzeit, ob er das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen soll. Wie hoch die Einnahmen sind, die sein Sender an die Behörden abliefern muss, mochte Gartmann nicht bekannt geben.

Gewinne für die Staatskasse

Gemäss dem Urteilsdispositiv wurden die TV-Sender wegen Verstosses gegen das Lotteriegesetz zu Bussen von mehreren Tausend Franken verurteilt. Folgenschwerer ist jedoch die mit dem Urteil verbundene definitive Einziehung von aus den Spielen erzielten Gewinnen.

Zwei Schweizer und vier ausländische TV-Sender müssen insgesamt mehrere Millionen Franken illegale Einnahmen aus den Gewinnspielen an die Zürcher Staatskasse abliefern. Gegen den Sender Star TV ist das Verfahren noch hängig.

Die TV-Spiele wie "easy cash" oder "call&win" verliefen nach der gleichen Masche: Der TV-Sender stellt eine Quiz-Frage, das Publikum kann sich per 0901-Nummer beteiligen. Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Zuschauer werden dann zum Spiel zugelassen. Allen Anrufenden wird jedoch die Gebühr von 1.50 Franken verrechnet.

Gemäss Statthalteramt verstösst das Glückpiel, wie es von den Sendern bis 2005 angeboten wurde, wegen der fehlenden Chancengleichheit gegen das Lotteriegesetz. Denn bei den am TV erlaubten Wettbewerben müssen sich Spielende auch gratis beteiligen können. Zwar können sie das formell mit einer Postkarte, solche Spieler haben aber nie eine Chance, berücksichtigt zu werden.

Nur vorübergehend eingestellt

Wegen des Verfahrens stellten die Sender vor einem Jahr ihre Glückspiele ein, seit Mitte 2005 werde diese aber in abegeänderter Form teils wieder angeboten. Insbesondere wurde neu der Zugang zum Wettbewerb gratis per Internet ermöglicht. Die Veranstalter gehen davon aus, dass damit die Chancengleichheit gewährt sei.

Das Statthalteramt Zürich hat jedoch erneut ein Verfahren eröffnet. Man sei der Ansicht, dass durch das Internet die Chancengleichheit noch immer nicht gewährt sei. Man könne ja nicht davon ausgehen, dass alle Haushalte über einen Internetanschluss verfügten, sagte Zemp gegenüber der SDA.

Illegales Vorgehen auch von Rekurskommission bestätigt

Gegen die TV-Gewinnspiele war auch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) im letzten April eingeschritten. Nach Einsprachen der Betreiber hat nun auch die Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (Reko/Inum) das Urteil bestätigt.

Simon Meier von der Reko/Inum bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der SDA das bereits Ende November von der Rekurskommission gefällte Urteil. Demach sei die Verwendung der sogenannten Mehrwertdienstnummern für solche TV-Spiele nicht rechtmässig.


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