24.02.2009

Radio Grischa

Sender muss weiter auf Gebührengelder warten

Aufschiebende Wirkung der Beschwerde von Roger Schawinski bestätigt.

Die Südostschweiz Radio AG, die Radio Grischa und Radio Engiadina betreibt, ist beim Bundesverwaltungsgericht mit einem Zwischenantrag abgeblitzt. Das Gericht lehnte es ab, der Beschwerde der Initianten von Radio Südost, Roger Schawinski, Daniel Sigel und Stefan Bühler, die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Hintergrund ist die Beschwerde gegen den Entscheid des UVEK, Radio Grischa die Konzession für weitere zehn Jahre zu erteilen.

Aufgrund dieses aktuellen Entscheides bleibt vorerst der Status quo. Dies bedeutet für Radio Grischa, dass die rund 2 Millionen Franken aus Gebührengelder bis zum definitiven Beschwerdeentscheid nicht zur Verfügung stehen. Eine Prognose über den Ausgang des Verfahrens sei noch nicht möglich, da sich beide Gesuchssteller aus Graubünden mit qualitativ guten Bewerbungen bewarben, so das Bundesverwaltungsgericht. Da keine überzeugenden Argumente für den Entzug der aufschiebenden Wirkung vorliegen würden, wurde dem Antrag der Südostschweiz Radio AG nicht stattgegeben.


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