Seit vor sechs Jahren die ersten TV-Anbieter in der Schweiz das sogenannte Catch-up-TV einführten, steht vielen Kunden das gesamte Fernsehprogramm der letzten sieben Tage zur Verfügung, ohne dass sie Aufnahmen programmieren müssen. Auch bereits laufende Sendungen können per Knopfdruck von Anfang an geschaut und Werbeblöcke überspult werden. Doch diese beiden Funktionen sind wegen eines Rechtsstreits in Gefahr, schreibt die «Schweiz am Wochenende».
Den TV-Sendern bereitet das Catch-up-TV Bauchschmerzen. Denn bereits über 15 Prozent der Fernsehnutzung findet zeitversetzt statt. Dabei wird jeder zweite Werbeblock überspult. Schon 2015 entsprach die ignorierte Werbung einem Wert von 67 Millionen Franken (persoenlich.com berichtete). Zwar bezahlen Swisscom, UPC und Co. den Fernsehsendern eine Gebühr für die Catch-up-Funktion. Diese sei aber zu tief, finden die Sender.
Die Regeln für Catch-up-TV werden zwischen Nutzerverbänden und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt. Als sich die Parteien Ende 2016 auf eine neue Ausgestaltung verständigten, waren die Fernsehsender aber alles andere als zufrieden. Deshalb verlangten sie, im Verfahren mitreden zu können. Die Forderung der Sender: Werbung solle im Catch-up-TV nicht überspult werden können. Catch-up-TV solle maximal zwei Tage zurück reichen, und mindestens jeden Monat soll ein Nutzer für jeden Fernsehsender, bei dem er die Funktion nutzen möchte, einen Aufnahmebefehl starten müssen. Zudem sollen Such- und Filterfunktionen innerhalb des Archivs verboten werden, wie die «Schweiz am Wochenende» weiter berichtet.
Parteienstellung abgelehnt
Nun droht ein langwieriger Rechtsstreit. Denn vor einer Woche entschied die Eidgenössische Schiedskommission, dass die Sender keine Parteienstellung erhalten, wie die Zeitung berichtet. «Wir sind enttäuscht über diesen Entscheid», sagt Andrea Werder, Geschäftsführerin der IG Radio und Fernsehen, dem Blatt. Es sei weltweit einzigartig, dass die TV-Sender in der Schweiz ihre Rechte am Catch-up-TV nicht direkt geltend machen und die Bedingungen, wie ihre Sendungen im zeitversetzten Fernsehen angeboten werden, mitgestalten könnten. Die Einigung, welche die Nutzerverbände und die Verwertungsgesellschaften getroffen hätten, berücksichtige die Interessen der Sender in keiner Weise.
Nun werde das weitere Vorgehen besprochen. Wahrscheinlich ist, dass die Sender den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. «Aus der bisherigen Regelung erleiden die TV-Sender enorme Werbeeinbussen, die langfristig ihre Existenz gefährden», warnt Werder. (SaW/cbe)
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04.04.2017 04:00 Uhr
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