14.12.2009

Sendet Schawinski bald im Aargau?

Die Schweizer Radioszene ist wieder einmal gewaltig in Bewegung. Das Bundesverwaltungsgericht hat drei Beschwerden betreffend Lokalradio- bzw. Lokalfernsehkonzessionen (Regionen Südostschweiz, Aargau und Ostschweiz) gutgeheissen und die entsprechenden Verfügungen des UVEK vom 31. Oktober 2008 aufgehoben. Grund: Das UVEK müsse vertieft prüfen, ob die bevorzugten Bewerber die Meinungs- und Angebotsvielfalt gefährden. Sollte dies der Fall sein, könnten andere Bewerber wie die beiden Medienunternehmer Roger Schawinski und Günter Heuberger (Tele Säntis) bald in den Besitz einer Konzession kommen. Zum Bericht:
Sendet Schawinski bald im Aargau?

Die Schweizer Radioszene kommt nicht zur Ruhe. Nach dem Energy-Debakel in Zürich zeichnet sich in anderen Radioregionen eine Neuvergabe der Konzessionen ab. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das UVEK bei den Konzessionen für Lokalradios im Aargau und in der Südostschweiz sowie für ein Lokalfernsehen in der Ostschweiz nochmals über die Bücher muss. Das heisst, dass für Roger Schawinski und andere erfolglose Bewerber die Chancen gut stehen, dass sie zu einer Konzession kommen. Schawinski ging bei der Vergabe im letzten Oktober mit seiner Radio AG (in Gründung) in den Regionen Aargau und Südostschweiz leer aus. In der Ostschweiz kriegte Tele Säntis des Winterthurer Medienunternehmers Günter Heuberger keine Konzession. Schawinski und Heuberger fochten den Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht an ("persoenlich.com" berichtete).

Gefährdung der Meinungsfreiheit

Die Richter in Bern haben die Beschwerden gutgeheissen, die angefochtenen Konzessionsverfügungen aufgehoben und die Dossiers zur Neubeurteilung ans UVEK zurückgeschickt. Das Bundesamt für Kommunikation muss in den drei Fällen prüfen, ob die erfolgreichen Konzessionsempfänger die Meinungs- und Angebotsfreiheit gefährden. Das trifft zu, wenn sie im Sendegebiet eine marktbeherrschende Stellung einnehmen und diese missbrauchen. In seinen Urteilen kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass dies nicht ohne vertiefte Abklärung verneint werden kann. Dazu muss das UVEK allenfalls die Wettbewerbskommission (WEKO) beiziehen.

Laut Gericht steht fest, dass die Unternehmensgruppen, zu denen die Konzessionsempfänger gehörden, in ihren Einzusgebieten zumindest eine "starke Stellung" innehaben. Radio Südostschweiz ist Teil der Südostschweiz Mediengruppe mit zahlreichen Zeitungen, einem Lokalfernsehsender und Verlägen. Radio Argovia gehört zur AZ Mediengruppe, welche unter anderem die "Aargauer Zeitung" mit weiteren Tages- und Wochenzeitungen herausgibt und das Lokalfernsehen Tele M1 sowie ein Online-Portal betreibt. Die TVO AG ist Teil der Tagblatt Medien AG mit dem Regionalradio FM1, dem "St. Galler Tagblatt" und einem Gratiswochenmagazin.

Schawinski zeigt sich zuversichtlich

Die Initianten von Radio AG sind sehr erfreut über den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Roger Schawinski: "Unser Projekt wurde vor allem lanciert, um das im Aargau herrschende Medienmonopol aufzuweichen. Das Bakom hat sich bisher kategorisch geweigert, diesen Aspekt in seine Beurteilung aufzunehmen. Das wird sich durch dieses Urteil ändern müssen, und das ist gut so." Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem Urteil fest, dass "falls eine marktbeherrschende Stellung oder ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung" der AZ Medien AG (u.a. Radio Argovia, Mittelland-Zeitung, Tele M1) festgestellt wird, die Konzession an Radio AG vergeben werden muss. Roger Schawinski: "Wir sehen dem Resultat der Prüfung dieses zentralen Aspekts sehr zuversichtlich entgegen."

Auch Stefan Bühler, Schawinskis Churer Partner beim geplanten Radio Südost, ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sehr zuversichtlich, das Monopol der Südostschweiz-Gruppe in Graubünden zu knacken. Die Chancen für ein Radio Südost seien wieder intakt. Sollte Radio Südost die Konzession erhalten, wären mit Radio Grischa und Radio Engiadina gleich zwei Südostschweiz-Sender bedroht. Sylvio Lebrument, Leiter der Sparte Radio und Fernsehen bei der Südostschweiz-Gruppe, zeigt sich ebenfalls sehr zuversichtlich, die Lokalradiokonzession erneut zugesprochen zu bekommen. "Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass zwei seit 20 Jahren erfolgreiche Radiosender vom UVEK eingestellt oder zumindest gefährdet würden", sagte Lebrument. Ein Monopolmissbrauch komme bei der Südostschweiz-Gruppe nicht vor. Dieser Vorwurf werde von den Konkurrenten erhoben, weil er deren einzige verbliebene Chance sei, doch noch eine Konzession zu erhalten.

Im Aargau nimmt man das Urteil zur Kenntnis. Eva Keller, Mediensprecherin der AZ Medien sagt, dass man der Neubeurteilung durch das BAKOM gelassen entgegen sehe. Das BAKOM will laut dessen Mediensprecherin Caroline Sauter erst nach einer Analyse der Entscheide Stellung nehmen. Auch das UVEK will laut seinem Sprecher Daniel Bach die Entscheide zuerst einmal studieren.

Übergangsregelung

Günter Heuberger, Geschäftsführer von Radio Top und Tele Top, zu der Tele Säntis gehört, spricht von einem "ganz wichtigen Entscheid für die Medienvielfalt in der Ostschweiz". Denn jetzt müsse geprüft werden, ob das Medienmonopol der Tagblatt Medien AG in der Ostschweiz zu keinem Missbrauch führe. Und was sagt die Konkurrenz: Hans-Peter Klauser, Gesamtleiter der Tagblatt Medien AG, bezeichnete das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als "überraschend" und "höchst unerfreulich". Damit habe man in St. Gallen nicht gerechnet. Immerhin habe das Gericht die UVEK-Konzessionsentscheide materiell bestätigt. Ein Lichtblick ist laut dem Tagblatt-Gesamtleiter, dass das UVEK nach dem Urteil eine Übergangsregelung prüfe, was die Vergabe der Konzessionsgelder betreffe. Ansonsten hätte Tele Ostschweiz Abstriche beim Programm und einen Stellenabbau erwägen müssen.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen