01.02.2006

SF bezichtigte Bakom der Kooperation mit der SonntagsZeitung

Das Bakom beginnt im September 2005 gegen das Schweizer Fernsehen zu ermitteln. Sein Verdacht: Schleichwerbung auf dem Wetterkanal. Gleichentags tritt die SonntagsZeitung mit genau denselben Fragen an die SF-Führung wie zuvor schon das Bakom. Arbeiten die Bundesbehörden Hand in Hand mit der SonntagsZeitung? Sowohl das Bakom als auch die SonntagsZeitung dementieren gegenüber "persoenlich.com" entsprechende Vermutungen des Schweizer Fernsehens.
SF bezichtigte Bakom der Kooperation mit der SonntagsZeitung

Vergangenen September berichtete die SonntagsZeitung, dass das Bundesamt für Kommunikation Bakom Ermittlungen gegen das Schweizer Fernsehen eingeleitet habe. Der Verdacht: Schleichwerbung auf dem SF-Wetterkanal. Das Bakom habe Hinweise auf eine Verletzung der Werbe- und Sponsoringvorschriften erhalten, da die Tourimusorte für die Ausstrahlung der schönen Bilder auf dem Wetterkanal jährlich viel Geld bezahlen. Die Bilder aus den Ferienregionen seien jedoch nicht als Werbebotschaften gekennzeichnet worden, so die Sonntagszeitung.

Ähnlich war die Eröffnung der Ermittlungen gegen die Sendung "Traumjob" im Oktober 2005 verlaufen. Nachdem die SonntagsZeitung publik gemacht hatte, dass das Schweizer Fernsehen Marquard eine Pauschale von 600'000 Franken bezahlte, tätigte das Bakom für das Departement von Medienminister Leuenberger Abklärungen, ob die Gebührengelder gesetzeskonform eingesetzt wurden.

Was das Schweizer Fernsehen im Falle des Verdachts auf Schleichwerbung beim Wetterkanal misstrauisch stimmte: Am gleichen Tag, als das Bakom eine Untersuchung einleitete, konfrontierte ein Journalist der SonntagsZeitung das Schweizer Fernsehen mit den selben Fragen, die auch das Bakom stellte. Wie ist diese zeitliche Koninzidenz möglich?, fragte sich darauf die SF-Führung und gelangte mit der Bitte um Auskunft an das Bakom. Am 20. Januar teilten die Bundesbehörden Fernseh-Direktorin Ingrid Deltenre in einem Schreiben, das "persoenlich.com" vorliegt, mit, man habe "von einem Journalisten der Sonntagszeitung eine Anzeige in dieser Sache" erhalten.

"Wie bitte? Ein Journalist erstattet Anzeige? Ein kleiner Hilfssheriff, der Anzeigen erstattet?", fragte sich SF-Chefredaktor Ueli Haldimann darauf in seinem Weblog auf tagesschau.sf.tv. Dass er sich dabei auf die oben genannten Fälle bezieht, bestätigt Haldimann gegenüber "persoenlich.com" nicht. Es gehe ihm nicht um eine Polemik gegen eine einzelne Zeitung oder Person.

In seinem Weblog-Eintrag aber schalt Haldimann seinen Berufsstand: "Leider haben viele Kolleginnen und Kollegen das Selbstverständnis, kleine Politiker zu sein". Schlimm seien auch die Moralisten, so Haldimann, die alles in Moralsauce tunkten und ihre Wertvorstellungen aufzwingen wollen. Und er macht unter den Journalisten ene dritte Kategorie aus: Die Denunzianten.

Doch hat die SonntagsZeitung tatsächlich Anzeige gegen das Schweizer Fernsehen beim Bakom erstattet? Ueli Walter, stelllvertretender Chefredaktor der SonntagsZeitung, bezeichnet die Behauptung Haldimanns als "völligen Chabis": "Wir haben keine Anzeige eingereicht." Das Bakom habe vielmehr selber angefangen zu recherchieren, nachdem es von den Enthüllungen der SonntagsZeitung erfahren hatte.

Das Bakom stellt derweil darauf ab, sich bei den Ermittlungen gegen "Traumjob" und den Wetterkanal an das übliche Prozedere gehalten zu haben. "Es ist unsere verwaltungsrechtliche Pflicht, Meldungen oder Anzeigen nachzugehen, die prima vista plausibel erscheinen", erklärt Matthias Ramsauer vom Bakom gegenüber "persoenlich.com". Man prüfe den Sachverhalt unbesehen davon, ob die Meldung von der Presse, einem Privaten oder einem Konkurrenten stamme. Dabei bleibt es den Behörden überlassen, ob sie direkt ein Aufsichtsverfahren einleiten, oder zuerst Vorabklärungen treffen, ob ein Verfahren eingeleitet werden soll. In beiden Fällen sei es lediglich um Abklärungen gegangen, ob ein Verfahren eingeleitet werden soll.

Das Bakom habe dem Prinzip der Verhältnismässigkeit gehorcht, indem es zuerst die aufgeworfenen Fragen dem Schweizer Fernsehen zur Stellungnahme unterbreitet habe, so Ramsauer. Wenn nun der Journalist das Schweizer Fernsehen mit den selben Fragen konfrontiere, bevor er den Artikel in der Zeitung veröffentliche , so entspreche das bloss der allgemeinen journalistischen Sorgfaltspflicht. "Dass das Schweizer Fernsehen aus unserem Vorgehen ableitet, dass wir Hand in Hand mit der SonntagsZeitung arbeiten, verstehe ich nicht", sagt Ramsauer. Er erachtet es als Wortklauberei, ob man den Hinweis der SonntagsZeitung nun als Meldung oder als Anzeige bezeichnet.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen