Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat am Dienstag beim Chefredaktor des Schweizer Fernsehens einen Protestbrief deponiert. Die Arbeitnehmervertreter intervenieren bei Ueli Haldimann, weil sowohl die Tagesschau als auch "10vor10" ihrer Ansicht nach die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger "falsch und irreführend" über die Abstimmungsvorlage vom 27. November informiert haben. Mit ihrer Berichterstattung habe das Schweizer Fernsehen die Konzession verletzt, so der SGB.
Stein des Anstosses ist dabei eine im Auftrag der SRG vom Forschungsinstitut gfs-Bern durchgeführte Meinungsumfrage zu den Abstimmungsvorlagen. In den Augen des SGB haben die SF-Sendungen "unreflektiert" die Behauptung der gfs-Umfrage übernommen, am 27. November werde über ein Ladenöffnungsgesetz abgestimmt. Tatsache aber sei, dass nicht über die Ladenöffnungszeiten, sondern über eine Änderung des Arbeitsgesetzes abgestimmt werde.

