09.03.2006

Neues RTVG

So sieht es nach Totalrevision aus

Inkrafttreten auf 2007 geplant.

Die Totalrevision des Bundesgesetzes für Radio- und Fernsehen (RTVG) ist bereit für die Schlussabstimmung. Der Ständerat hat am Donnerstag in allen noch strittigen Punkten dem Nationalrat nachgegeben und so eine Einigungskonferenz vermieden.

Letzte Hauptdifferenz war das Gebührensplitting. Der Ständerat fügte sich dem Nationalrat und teilte den privaten Radio- und TV-Stationen fix 4 Prozent der 1,1 Milliarden Franken Radio- und Fernsehgebühren zu. Das macht 16 Millionen für die Radios (heute 8 Mio.) und 28 Millionen für die TV-Stationen (heute 5 Mio.)

Bundespräsident Moritz Leuenberger dachte an die lange Zeit der Totalrevision des RTVG zurück. Bereits 1999 hätten die Arbeiten in seinem Departement begonnen. Das ganze politische Verfahren habe heftigste Diskussionen ausgelöst und sei von den Medienschaffenden scharf beobachtet worden.

Es sehe so aus, dass das totalrevidierte RTVG auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten werde, sagte Leuenberger. Schon bald würden neue Diskussionen über weitere Revisionen beginnen, die dann in zu einem neuen RTVG etwa im Jahr 2020 führen könnten.

Radio- und Fernsehgesetz im Überblick

Eine starke Grundversorgung mit Radio und Fernsehen durch die SRG, mehr Geld und Freiheit für die Privaten: Das war das Ziel der Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), das die eidgenössischen Räte nun durchberaten haben. Und das ist dabei herausgekommen:

Werbeverbote: Generell untersagt ist Werbung für Tabak, Politik, Religion, Medikamente, medizinische Behandlungen und Werbung, welche religiöse oder politische Überzeugungen herabmindert, irreführend oder unlauter ist. Verboten sind Schleichwerbung und unterschwellige Werbung. Aus den SRG-Radios bleibt Werbung verbannt.

Alkoholwerbung: Das Alkohol-Werbeverbot für die SRG gilt auch für alle sprachregionalen und nationalen Fernsehsender (Star TV, Viva/Swiss, Presse TV, Teleclub) und die ausländischen Programm- und Werbefenster (Sat1, RTL, M6). Private Lokalradios und Regional-TV-Stationen dürfen für Alkoholika werben, freilich nur für Wein, Bier und Most, aber nicht für Schnaps.

Sponsoring: Der Bundesrat kan die Werbung und das Sponsoring in den Radio- und Fernsehprogrammen der SRG ganz oder teilweise einschränken.

Unterbrecherwerbung: Werbung muss grundsätzlich zwischen einzelne Sendungen eingefügt und in Blöcken gesendet werden. Der Bundesrat bestimmt die möglichen Abweichungen. Dabei hat er die Leistungsaufträge der Veranstalter, die wirtschaftliche Lage von Radio und Fernsehen, die grenzüberschreitende Konkurrenz, die internationalen Werberegelungen und die Anliegen des Publikums zu berücksichtigen.

Gebührensplitting: Die privaten Radio- und TV-Stationen erhalten fix 4 Prozent der 1,1 Milliarden Franken Radio- und Fernsehgebühren. Das macht 16 Millionen für die Radios (heute 8 Millionen) und 28 Millionen für die TV-Stationen (heute 5 Millionen.)

Swissinfo: Die SRG fördert die Verbindung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern mit ihrer Heimat, die Präsenz der Schweiz und das Verständnis für deren Anliegen im Ausland. Der Bund gilt mindestens die Hälfte dieses Auslandangebots ab.

Schweizer Film: Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programm, welche Filme ausstrahlen, müssen mindestens 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für den Schweizer Film bezahlen. Dies gilt nicht für die SRG.

Aufsicht I: Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) beurteilt weiterhin nur den redaktionellen Teil von Radio und Fernsehen. Sie bestimmt für die Regionen der Landessprachen je eine unabhängige Ombudsstelle. Die SRG sieht eigene unabhängige Ombudsstellen vor.

Aufsicht II: Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beaufsichtigt die Einhaltung der Vorschriften über Werbung, Sponsoring und neu auch des Verbots politischer und religiöser Werbung.

Meinungsvielfalt: Ein Medienveranstalter kann maximal zwei Fernseh-Konzessionen und zwei Radio-Konzessionen erwerben.

Berggebiet: Privatradios in den Berg- und Randgebieten können mit höchstens einem Prozent der SRG-Empfangsgebühren bei der Umstellung auf neue Technologien unterstützt werden.


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