Die Personalkommissionen des "Tages-Anzeigers" und des Druckzentrums Bubenberg, die Arbeitnehmendenorganisationen comedia und impressum sowie Tamedia haben sich nach intensiven Verhandlungen auf einen Sozialplan geeinigt, teilt Tamedia in einem Schreiben mit.
Das Zürcher Verlagshaus kommt den Betroffenen mit einer Verlängerung der ordentlichen Kündigungsfrist um bis zu drei Monate bei Stellenlosigkeit entgegen. Alternativ können Mitarbeitende den Ausgleich eines Einkommensunterschiedes bei Arbeitslosigkeit oder Antritt einer neuen Arbeitsstelle während maximal zwölf, im Falle von Unterstützungspflichten während 18 Monaten wählen. Damit sind Mitarbeitende nach Ende der Kündigungsfrist während mindestens eines Jahres gegen einen Einkommensverlust geschützt.
Mitarbeitende, die keine Frühpensionierung wählen, erhalten darüber hinaus eine Abgangsentschädigung im Umfang von mindestens einem Monatslohn. Feste freie Mitarbeitende werden den festangestellten Mitarbeitenden grundsätzlich gleichgestellt. Laut Tamedia liege der ausgehandelte Sozialplan auf oder über dem Leistungsniveau anderer Sozialpläne, die in jüngerer Vergangenheit in der Medienbranche abgeschlossen wurden.
Mitarbeitende ab dem 58. Lebensjahr können alternativ zum Sozialplan zwischen zwei unterschiedlichen Frühpensionierungsprogrammen wählen. Die Kosten werden aus dem Wohlfahrtsfonds der früheren Tages-Anzeiger für Stadt und Kanton Zürich AG finanziert.

