03.12.2020

Gastbeitrag zu Fall Deville

SRG-Ombudsleute wehren sich gegen Kritik

Was darf Satire in Bezug auf Abstimmungsthemen? Esther Girsberger und Kurt Schöbi bezeichnen ein UBI-Urteil dazu als «wünschenswert». Es sei den beiden zu «mühsam», sich selbst zu dieser Frage zu äussern, kritisiert der Tagi. Das lassen sie nicht auf sich sitzen.
Gastbeitrag zu Fall Deville: SRG-Ombudsleute wehren sich gegen Kritik
Nachdem die SRF-Sendung «Deville» heftig kritisiert worden war, nehmen die Ombudsleute Esther Girsberger und Kurt Schöbi (kleine Bilder) Stellung. (Bilder: SRG/Screenshot SRF)

Der Satiriker Dominic Deville sorgt mit seiner Sendung zur Konzernverantwortungsinitiative vom 22. November, eine Woche vor den Abstimmungen, für Wirbel. Zahlreiche Beschwerden sind seither bei der SRG-Ombudsstelle eingegangen (persoenlich.com berichtete). Die Eingaben monieren eine ungerechtfertigte Beeinflussung der Abstimmung. 

Konkret steht die Frage im Raum, ob sich eine Satiresendung – anders als Informationsformate von SRF – eine Woche vor dem Urnengang zu Abstimmungsthemen äussern darf. Laut SRF lautet die Antwort in diesem Fall: Ja. «Wichtig ist, dass Satire als solche erkennbar ist. Das ist bei ‹Deville› gegeben», sagt Mediensprecherin Eva Wismer dazu.

«Nicht alles kam als Satire daher»

In einem Gastbeitrag in den CH-Media-Titeln vom Montag kommen die SRG-Ombudsleute Esther Girsberger und Kurt Schöbi zu einem anderen Schluss. In der Sendung kam «lange nicht alles wirklich als Satire daher», schreiben die beiden. Sie berufen sich auf die knapp zehn Minuten, in denen Deville die Geschichte der Konzernverantwortungsinitiative (Kovi) aufrollte. Dass Deville den Werdegang der Initiative immer wieder mit satirischen Einwürfen auflockerte, «vermag den Informationscharakter dieser Ausführungen nicht zu entkräften», so die Ombudsleute.

Ein weiterer Punkt sei, dass die Informationssendung «10vor10» vom 22. November auf die folgende «Deville»-Show hingewiesen habe. Damit habe ein bei der Kovi auf Ausgewogenheit bedachtes Informationsgefäss auf eine unausgewogene Satiresendung zum Thema hingewiesen, schreiben die beiden im Gastbeitrag.

Zum Schluss bringen die Ombudsleute die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) ins Spiel, welche auch rechtliche Befugnisse hat. Diese habe noch nie prüfen müssen, welchen Regeln Satire zu Abstimmungsthemen im zeitlichen Vorfeld von Volksabstimmungen unterworfen sei. Damit dieser «wünschenswerte Entscheid» gefällt werde, brauche es lediglich 20 Unterschriften. 

«Weniger Arbeit»

Dass sich Girsberger und Schöbi zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich zu diesem Fall äussern, irritiert laut dem Tages-Anzeiger. Hätten die beiden im Gastbeitrag doch angegeben, die Vorwürfe zuerst innert der gesetzlichen Frist von 40 Tagen prüfen zu wollen. Noch erstaunlicher ist laut der Zeitung, dass die Ombudsleute «de facto dazu aufrufen, dass nun jemand an die UBI gelangen soll».

Für den Tagi ist zudem klar: Die beiden wollen «weniger Arbeit». Zu «mühsam» sei es ihnen, sich wiederholt zur Frage zu äussern, ob und welche Satirebeiträge zu Abstimmungsvorlagen auch noch wenige Tage vor einem Volksentscheid bei SRF möglich sein sollen.

Das lassen die Ombudsleute, die seit April im Amt sind, nicht auf sich sitzen. «Es geht überhaupt nicht um die Arbeit, sondern darum, dass eine wesentliche Grundsatzfrage, die sowohl unseren Vorgänger Roger Blum als auch uns immer wieder beschäftigt, nicht von einer Schlichtungsstelle geklärt wird, sondern von der Beschwerdeinstanz», sagen Esther Girsberger und Kurt Schöbi auf Anfrage von persoenlich.com.

Laut Girsberger und Schöbi hat die verantwortliche Redaktion ihre Stellungnahme zu den Beanstandungen vor dem Abstimmungssonntag Mitte der Woche öffentlich gemacht. «Wir haben den Schlussbericht auf diese Beanstandungen erst am Montag nach der Abstimmung veröffentlicht, weil wir sonst – zwei Tage vor der Abstimmung und damit sehr kurz vorher – riskiert hätten, dass man uns Beeinflussung vorwirft», sagen die beiden weiter. Sie fügen hinzu: «Wir haben die Arbeit beileibe nicht gescheut und den Schlussbericht zu dieser Beanstandung aus oben erwähnten Gründen sehr rasch verfasst.»

«Wichtige Kontrollorgane»

SRF hat die Schlussberichte der Ombudsstelle am Dienstagabend erhalten, wie Sprecher Stefan Wyss mitteilt. Zudem gibt er Girsberger und Schöbi Rückendeckung: «SRF steht voll und ganz hinter den Institutionen Ombudsstelle und UBI, sie sind wichtige externe Kontrollorgane.»


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