André Maerz, Ringier AG, Leitung e-Content & Internet
Keine Finanzierung mit Steuergeldern, bitte!
"Dem Ansinnen der SRG, die eigenen Online-Aktivitäten massiv auszubauen, steht grundsätzlich nichts entgegen. Im Gegenteil: Angesichts der zunehmenden Medien-Konvergenz, insbesondere beim Bewegtbild, liegt es auf der Hand, TV-Inhalte auch über den Kanal Internet zu vertreiben.
Gegen Konkurrenz gibt es aus Sicht der privaten Medienhäuser nichts einzuwenden, deshalb richtet sich die Kritik nicht gegen Inhalte oder Formate. Nicht einzusehen ist allerdings, weshalb zum Aufbau und Betrieb von Infrastruktur sowie zur Finanzierung von Arbeitsplätzen Konzessionsgelder eingesetzt werden sollten. Mit dem 'Service publique' kann auch nicht argumentiert werden: Bereits jetzt werden -- zusätzlich zu Konzessionsgeldern -- jährlich etliche Millionen Steuerfranken für die 'Swissinfo' der SRG ausgegeben."
Dr. Andreas Meili, Tamedia, Leitung elektronische Medien
"Das neuste SRG-Vorhaben, die privaten Anbieter auch noch im Online zu konkurrenzieren und dafür auch ein Teil der Gebühren einzusetzen, geht definitiv zu weit. Die SRG bezieht kraft RTVG und Konzession Gebühren für ihr TV- und Radioangebot, nicht für weitere Angebote. Und auch im Bereich des Fernsehens und des Rundfunks dürfen Gebühren nur dann eingesetzt werden, wenn es um die Finanzierung eines Service Public geht, den die Privaten nicht bieten können. Im Bereich des Online gibt es bereits verschiedene Anbieter von sehr gut gemachten Newssites, ein weiteres Angebot der SRG ist damit ganz und gar unnötig und auch zur Erfüllung ihres Leistungsauftrags in keiner Weise notwendig. Dazu auch noch Gebühren verwenden oder eine SRG-Newssite zusätzlich über Werbung finanzieren zu wollen, führt zu einer rechtlich problematischen Wettbewerbsverzerrung.
Der Gesetzgeber, aber auch die Konzessionsbehörde, tut deshalb gut daran, dem Versuch der Ausdehnung des Programm- und Leistungsauftrags der SRG frühzeitig und konsequent Einhalt zu gebieten. Sonst droht der Schweiz ein schleichender Ausbau der Monopolstellung der SRG, auch in Bereichen, die bis heute von der SRG praktisch noch nicht besetzt werden, wie etwa im Bereich des Zeitungswesens. Will die Schweiz eine echte Medienvielfalt, muss sie zum einen die Rahmenbedingungen für die nicht gebührenfinanzierten privaten Anbieter öffnen und andererseits den öffentlichen Rundfunk auf die Erbringung seines Leistungsauftrags beschränken."
Peter Wälty, stv. Chefredaktor 20 Minuten / Leiter Webcenter
"Drei Gründe gegen ein News-Portal von SF DRS:
1. Das Schweizer Fernsehen DRS ist eine Unternehmenseinheit der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Konzessionsgelder sollen demzufolge zur Erfüllung des Informationsauftrags via den Mediengattungen Radio und Fernsehen eingesetzt werden. Online-Aktivitäten, die über die Verwendung des Internets als reinen Distributionskanal für bereits bestehende Radio- und Fernsehinhalte hinausgehen, kommen einer Zweckentfremdung von Gebührengeldern gleich und sind meines Erachtens konzessionswidrig.
2. Hinzu kommt ein wettbewerbsverzerrendes Moment, wenn ein durch Zwangsgebühren finanziertes Portal die bestehende Konkurrenzsituation im ohnehin schwierigen Internet-Werbemarkt zusätzlich verschärft.
3. Zudem wird mit dem per 2005 mehrheitlich von der SRG finanzierten Auslandschweizer-News-Portal swissinfo (Budget 2004: 42 Millionen Franken!) der eigentliche Bestimmungszweck von Empfangsgebühren bereits jetzt schon arg strapaziert. Mit Sicherheit braucht es kein zweites News-Portal der SRG SSR idée suisse."
Norbert Neininger, im Namen des Verlegerverbands Schweizer Presse
Der Verband der Schweizer Presse wird sich vehement dagegen einsetzen, dass die SRG gebühren- und/oder werbefinanzierte Newsportale im Internet aufbaut. Selbstverständlich kann die SRG das Internet als weiteren Kanal für ihre Sendungen verwenden, sie hat aber keine Legitimation für die geplanten Internetaktivitäten; das Bakom muss handeln und auf die Einhaltung der Konzessionsrichlinien dringen.
Filippo Leutenegger, Mitglied der Geschäftsleitung FDP Schweiz
"Die SRG verfügt über eine Konzession für Radio und TV. Ihre bisherigen Online-Aktivitäten können als übliche Verlängerungen ihrer Programmangebote akzeptiert werden -- allerdings ohne Werbeplattformen. Eine allfällige Absicht der SRG, das führende Newsportal der Schweiz aufzubauen und dieses zu vermarkten, würde den Konzessionsauftrag sprengen. So ein Portal dürfte deshalb nicht aus Gebührengeldern finanziert werden. Sonst ergibt sich eine massive Marktverzerrung, da sich andere Anbieter ohne staatlich verfügte Konzessionsbeiträge direkt aus dem Markt finanzieren müssen."
Hans-Jürg Fehr, Nationalrat, Präsident der SP Schweiz
"Im Haushalt der Zukunft wird es keinen Unterschied mehr geben zwischen dem TV-Gerät und dem PC, weil ein Gerät alles kann und macht. Rundfunk-Unternehmen, die nicht in die Online-Kommunikation einsteigen, machen deshalb einen strategischen Fehler. Wenn die SRG sich den realen Entwicklungen offensiv stellt, handelt sie vernünftig. Sie muss mit ihren Programmen ihr Publikum erreichen. Und sie muss die Möglichkeiten jedes Mediums, das sie einsetzt, ausschöpfen. Wie das die Zeitungsverlage auch tun."
Dr. Aliki M. Panayides, stv. Generalsekretärin, im Namen der SVP Schweiz
"Die SVP ist gegen die geplante Ausweitung der SRG-Aktivitäten im Internet. Wir sehen keinerlei Notwendigkeit für eine Ausdehnung des Leistungsauftrages für die SRG. Das Begehren geht in die gleiche falsche Richtung wie die Idee zur Einführung von Gebühren auf Computern, wenn sie als Empfangsgerät für Radio und TV genutzt werden."
Beatrice Wertli, Pressesprecherin der CVP Schweiz, im Namen der Partei
"Die SRG erfüllt ihren Leistungsauftrag mit dem Geld des Staates und somit auch des Steuerzahlers. Falls die Expansion des Online-Auftritts nicht zu einer Ausgabenerhöhung führt, hat die CVP nichts an den steigenden Online-Aktivitäten auszusetzen. Wenn das Engagement im Internet jedoch mehr Mittel kostet, kann es nicht Sinn und Zweck sein, online zu expandieren. Grundsätzlich sollte sich die SRG auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Das Fernsehen hat den Auftrag, Fernsehen zu machen, und das Radio Radio. Die Produktion einer Online-Zeitung ist unseres Erachtens nicht Aufgabe der SRG. Die CVP will jedoch das Urteil der parlamentarischen Kommission zum neuen RTVG abwarten, bis sie ein definitives Votum fällt."
Bruno Glaus, Medienrechts-Experte, Zürich / Uznach
Ständerat: Wehre den Anfängen
"SF DRS mit 'führendem Newsportal'? Man versteht die Brisanz besser, wenn man den Faden weiterspinnt. Die Fortsetzung des Romans: SF DRS mit dem 'führendem Buchzentrum' (Konkurrenz zu www.buchzentrum.ch, www.books.ch, amazon usw.), SF DRS mit dem 'führenden Filmverleih', mit der 'führenden Gesundheitsberatung' usw... Der unternehmerischen Möglichkeiten sind keine Grenzen gesetzt. Vor- und nachgelagerte Geschäftsfelder -- alles nach dem Prinzip: Wir nutzen die Synergien... Bezug zu unseren Radio- und TV-Programmen liegt vor.
Nur: Dafür hat SF DRS keine Konzession und keinen Auftrag erhalten. Der Auftrag beschränkt sich auf 'die Veranstaltung, die Weiterverbreitung und den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen (Programme), einschliesslich Darbietungen und Informationen, die in vergleichbarer Weise aufbereitet sind'. Newsportale zählen nicht dazu, soweit sie mehr als programmbezogene Angebote enthalten. Rechtlich problematisch ist das Vorprellen aber auch kartellrechtlich. Wettbewerbsvorteile durch Quersubventionierung und Missbrauch von Konzessionsvorteilen sind als 'unzulässige Verhaltensweise' eines marktbeherrschenden Unternehmens im Sinne von Art.7 Kartellgesetz zu qualifizieren.
Die Kontroverse scheint im richtigen Moment losgetreten worden zu sein: Im März behandelt der Ständerat den Entwurf zu einem neuen Radio- und Fernsehgesetz. Mit diesem Gesetz sollen künftig die nicht-konzessionierten Tätigkeiten von Konzessionsbetrieben griffiger geregelt (und auch eingeschränkt) werden. Laut bundesrätlicher Botschaft sollen solche Tätigkeiten nur dort zulässig sein, wo sie zur Erfüllung des Programmauftrages 'notwendig' sind: 'Die Aktivitäten der überwiegend gebührenfinanzierten SRG dürfen nicht dazu führen, dass Stellung und Aufgabe anderer Medienunternehmen unnötig beeinträchtigt werden', schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. Auflagen und Intervention der Konzessionsbehörde sind möglich. Wünschbarer wäre eine griffigere Gesetzesbestimmung. Der Ständerat ist also gefordert!"
Roberto Rivola, Leiter Kommunikation BAKOM

