07.12.2021

UKW-Abschaltung

Ständerat will keine voreilige Einstellung

Die Verbreitung von Radioprogrammen über UKW soll erst dann abgeschaltet werden, wenn die moderneren Alternativen einen Marktanteil von rund 90 Prozent haben. Diesen Schwellenwert will der Ständerat festlegen.

Die kleine Kammer hat am Dienstag eine entsprechende Motion von Ruedi Noser (FDP/ZH) oppositionslos angenommen. Der Vorstoss, mit dem auch der Bundesrat einverstanden ist, geht nun an den Nationalrat.

Seit 1. Januar 2020 ist die Verbreitung der Radioprogramme über UKW-Sender freiwillig. Es steht den Radios somit frei, gemeinsam oder einzeln vorzeitig, das heisst vor Ablauf der Funkkonzessionen Ende 2024, auf die Nutzung ihrer UKW-Sender zu verzichten.

Die Entwicklung der Radio-Nutzungsgewohnheiten wird seit Herbst 2015 vom Forschungsinstitut GFK erhoben. Gemäss den letzten verfügbaren Zahlen hören 12 Prozent des Publikums ihre Radioprogramme ausschliesslich über UKW. 88 Prozent nutzen digitalen Radioempfang, also via DAB+, Radio via TV-Netze und/oder Internet. Der geforderte Schwellenwert ist damit bereits fast erreicht.

Im vergangenen Jahr hatten sich 42 von 44 Schweizer Radioveranstaltern und die SRG zunächst auf eine vorgezogene und gestaffelte Abschaltung der UKW-Sender geeinigt: Im August 2022 für die SRG und im Januar 2023 für die Privatsender. Diesen Sommer teilte die Branche nach Protesten mit, UKW doch erst per Ende 2024 einzustellen (persoenlich.com berichtete). Das dürfte vor allem Autofahrende älterer Fahrzeugmodelle freuen. (sda/cbe)



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