Das Zivilgericht Basel-Stadt hat Swiss per Urteil verpflichtet, eine Passagierin zu entschädigen, die zu Unrecht gezwungen worden war, trotz gültigem Retourticket für den Rückflug ein zweites Mal zu bezahlen. Swiss hatte gestützt auf eine Klausel auf dem Ticket behauptet, dieses sei für den Rückflug nach Paris ungültig, weil die Frau den Hinflug in die Schweiz verfallen liess.
In dem vom "K-Tipp" unterstützten Musterprozess hat laut Angaben des Konsumentenmagazins erstmals ein Schweizer Gericht die Klausel als ungültig bezeichnet. Laut Entscheid des Zivilgerichts Basel-Stadt vom 2. Dezember muss Swiss der Passagierin die Kosten von 452 Franken für jenes Ticket zurückerstatten, das diese wegen des verweigerten Rückflugs kaufen musste. Dazu kommt eine Parteientschädigung von 175 Franken. Die Urteilsbegründung steht noch aus.

