04.09.2022

Presserat

Tagblatt der Stadt Zürich gerügt

Ein Artikel über eine Veranstaltung mit Christoph Blocher ist in bestem Licht dargestellt worden. Verfasst hatte den Beitrag eine Mitarbeiterin der veranstaltenden Firma. Das war laut Presserat unzulässige Schleichwerbung.
Presserat: Tagblatt der Stadt Zürich gerügt
Im gerügten Artikel gab es keinen Hinweis darauf, dass Christoph Blocher Eigentümer des Tagblatts sei. (Bild: Keystone/Anthony Anex)

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen das Tagblatt der Stadt Zürich gutgeheissen.

Im November 2021 veröffentlichte die Zeitung einen Artikel über eine Veranstaltung zum Thema Führung, Strategie und Entscheidungsfindung mit alt Bundesrat Christoph Blocher. Eine Mitarbeiterin der veranstaltenden Firma hatte den Text verfasst. Sie lobte den Anlass in den höchsten Tönen, wies auf die nächste Veranstaltung hin und publizierte eine Web-Adresse, auf der Videos vom beschriebenen Anlass für Geld bestellt werden können.

Die Zeitung brachte diesen Text wie einen redaktionellen Text und wies nirgends darauf hin, wer den Text verfasst hat. Der Presserat entschied, dass es sich dabei um Schleichwerbung handelt und die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt worden ist. (pd/cbe)


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