07.05.2020

Fall Spiess-Hegglin

Tamedia wehrt sich gegen Publikationsverbot

Das Medienhaus stellt sich hinter die Zürcher Autorin und Tages-Anzeiger-Journalistin Michèle Binswanger.
Fall Spiess-Hegglin: Tamedia wehrt sich gegen Publikationsverbot
Hat eine superprovisorische Verfügung erwirkt: Jolanda Spiess-Hegglin. (Bild: Keystone/Urs Flüeler)
von Christian Beck

Der Zürcher Verlag Tamedia will sich gegen die superprovisorische Verfügung des Kantonsgerichts Zug zur Wehr setzen. Dieses hat Tages-Anzeiger-Journalistin Michèle Binswanger untersagt, über die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier zu schreiben. Das Gericht hat damit ein Begehren der Zuger Ex-Grünen-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin gutgeheissen (persoenlich.com berichtete).

Mittlerweile ist der Entscheid bei Tamedia eingetroffen. «Wir sind der Auffassung, dass es weiterhin erlaubt sein sollte, über die Geschehnisse und den Medienskandal rund um die Zuger Landammannfeier 2014 zu berichten», so Sprecherin Nicole Bänninger auf Anfrage von persoenlich.com. «Tamedia wird sich gegen das superprovisorische Verbot wehren.»

Wie es im Entscheid, der persoenlich.com vorliegt, heisst, wird Binswanger «im Sinne einer vorsorglichen Massnahme superprovisorisch verboten, ein Buch, einen Artikel oder eine andersweitige Veröffentlichung zu publizieren, zu verkaufen oder zu vertreiben (lassen)». Nicht thematisiert werden dürfen demnach zum «Schutz der Persönlichkeit» Handlungen von Spiess-Hegglin in Bezug auf Markus Hürlimann, andere an der Feier anwesenden Männer, das Mass des Alkoholkonsums und das Sexualverhalten. Missachtet Binswanger diese Anordnungen, droht eine Busse von bis zu 10'000 Franken.



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