05.05.2020

Fall Spiess-Hegglin

Gericht stoppt Projekt von Michèle Binswanger

Die Tagi-Journalistin recherchiert über die Ereignisse an der Landammannfeier 2014 in Zug. Nun hat Jolanda Spiess-Hegglin eine superprovisorische Verfügung erwirkt.
Fall Spiess-Hegglin: Gericht stoppt Projekt von Michèle Binswanger
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin vor dem Bezirksgericht im April 2019. (Bild: (Keystone/Urs Flueeler)

Das Kantonsgericht Zug hat der Zürcher Autorin und Tages-Anzeiger-Journalistin Michèle Binswanger untersagt, über die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier von 2014 zu schreiben. Es hat damit ein Begehren der Zuger Ex-Grünen-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin gutgeheissen.

Wie Spiess-Hegglin am Dienstag in ihrem Blog schreibt, will sie mit der vorsorglichen Massnahme verhindern, dass Binswanger in persönlichkeitsverletzender Weise über sie schreibe. Anlass sei gewesen, dass Binswanger, die bereits verletzend über sie geschrieben habe, zur Landammannfeier recherchiere.

Das Zuger Kantonsgericht kam dem Begehren von Spiess-Hegglin nach, wie dem Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, hervorgeht. Demnach wird Binswanger superprovisorisch verboten, eine Veröffentlichung zu publizieren, in der es um die ungeklärten Vorkommnisse an der Landammannfeier geht. Hält sich Binswanger nicht an das Verbot, droht ihr eine Busse von bis zu 10'000 Franken.

Was genau an der Landammannfeier 2014, an der Spiess-Hegglin als Kantonsrätin teilgenommen hat, passiert ist, ist ungeklärt. Strafrechtlich sind die Vorkommnisse, bei denen es um ein mögliches Sexualdelikt ging, abgeschlossen. Der Fall wuchs aber zu einer Medienaffäre aus. Spiess-Hegglin wehrt sich seither gegen mediale Vorverurteilungen, deren Opfer sie damals geworden sei. (sda/wid)



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