Die Wochenzeitung WOZ hat vor Bundesverwaltungsgericht einen Teilsieg gegen das Staatssekretariat für Migration (SEM) erlangt, wie die WOZ in einer Mitteilung schreibt.
In seinem Urteil vom 20. Oktober 2016 komme das Gericht zum Schluss, dass das SEM einem Journalisten der WOZ den Zugang zu amtlichen Dokumenten nicht hätte verweigern dürfen. Die Wochenzeitung hatte im Sommer 2014 gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in bestimmte Verträge zwischen dem SEM und jenen Fluggesellschaften verlangt, die Ausschaffungsflüge durchführen. Das SEM verweigerte den Zugang, weil es befürchtete, mit dem Bekanntwerden der Namen der Fluggesellschaften würden die Ausschaffungsflüge möglicherweise vereitelt.
In der Zwischenzeit wurden allerdings die Namen von fünf dieser Fluggesellschaften publik. Deshalb könne der Zugang zu diesen Verträgen nicht mehr verweigert werden, befindet das Gericht. Das SEM muss nun diese fünf Fluggesellschaften anhören und der WOZ allenfalls Einsicht in die Verträge gewähren. Die Namen von drei weiteren Fluggesellschaften werden allerdings weiterhin verschwiegen. Die Offenlegung der Namen aller Fluggesellschaften würde künftige Ausschaffungsflüge mit hoher Wahrscheinlichkeit «ganz oder teilweise vereiteln», heisst es im Urteil.
Das Bundesverwaltungsgericht hat noch einen weiteren Teil der Beschwerde der WOZ gutgeheissen, heisst es in der Mitteilung weiter. Das SEM hätte auch die Einsicht in sämtliche Verträge mit der Fluggesellschaft Twin Jet nicht verweigern dürfen. Das SEM hatte den Zugang zu diesen Verträgen jedoch verweigert, um so eine rechtsstaatlich fragwürdige Ausschaffungspraxis geheim zu halten, mit der sie «die Vorgaben für die Rückführung von Asylsuchenden nach Italien auf dem Luftweg umgeht».
Die WOZ begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, soweit es ihr Recht gibt, schreibt sie in der Mitteilung. Man prüfe derzeit einen Weiterzug ans Bundesgericht, um den Zugang zu allen verlangten Verträgen zu erhalten. (pd/clm)

