08.11.2016

Schweizer Presserat

Terrorbild zu Recht gezeigt

«Blick am Abend» hatte das Recht, das Bild eines Opfers der Anschläge auf dem Brüsseler Flughafen zu drucken.
Schweizer Presserat: Terrorbild zu Recht gezeigt
Presserat hat die Beschwerde abgewiesen: Front «Blick am Abend» vom 22. März 2016.

«Blick am Abend» hatte das Recht, das Bild eines Opfers der Anschläge auf dem Brüsseler Flughafen zu drucken. Der Schweizer Presserat hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen, wie er am Dienstag mitteilte.

Auf dem Bild zu sehen ist eine sitzende Frau, die eine gelbe Jacke trägt. Sie ist verletzt, ihr Oberkörper stellenweise entkleidet. Neben ihr telefoniert eine andere Frau mit blutverschmierter Hand. Das Bild wurde auf dem Flughafen Brüssel aufgenommen, kurz nach dem Bombenanschlag im vergangenen März.

«Blick am Abend» verwendete es zusammen mit etlichen anderen Bildern, die an jenem Tag in Brüssel entstanden waren. Für die Berichterstattung wählte die Zeitung den Titel «Bomben im Herzen der EU».

Wegen des Bilds der Frau in der gelben Jacke beschwerte sich ein Leser beim Schweizer Presserat. Es sei eine «krasse Verletzung» der Privatsphäre dieser Frau. Die Veröffentlichung des Bildes verletze zudem ihre Würde. Man hätte ihr Gesicht unkenntlich machen sollen.

Ikonografisches Bild

In seiner Stellungnahme forderte «Blick am Abend», dass man die Beschwerde auf alle Medien ausweiten solle, die das Bild verwendet haben. Es sei fairer und zielführender, die Überprüfung auf einer generellen Ebene durchzuführen. Diesem Antrag gab der Presserat nicht statt. Später hielt «Blick am Abend» fest, das Bild sei um die Welt gegangen und ikonografisch. Die Frau sei nicht mehr in einer lebensbedrohlichen Lage gewesen und erscheine auf dem Bild nicht hilflos.

Öffentliches Interesse wichtiger

Der Presserat erklärte, Journalisten müssten sich besonders zurückhaltend gegenüber Personen zeigen, die sich in einer Notlage befinden, trauern oder unter Schock stehen. Das öffentliche Interesse an der Publikation müsse aber gegen die Gefahr abgewogen werden, die Privatsphäre der Personen zu verletzen.

Im vorliegenden Fall sei das öffentliche Interesse der Privatsphäre der Frau klar überzuordnen, befand der Presserat. Das Bild sei dokumentarisch und nicht in einer für die Frau entwürdigenden Situation aufgenommen worden. Der Presserat wies die Beschwerde ab. (sda)


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KOMMENTARE

Thomas Läubli
09.11.2016 22:41 Uhr
Seit wann hat denn der Presserat noch Autorität? Er hat in der Vergangenheit mit der Entwicklung der Onlinezeitungen so vieles verschlafen, was völlig inakzeptabel ist - etwa die Manipulation der Onlineforen durch Lobbyisten. Aber es scheint ja nicht so schlimm zu sein, dass das unserer Demokratie Schaden zufügt.
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