Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beanstandet in einem Aufsichtsentscheid gegen die SRG ungenügende Transparenz bei der Nennung des Sponsors Hotel Victoria-Jungfrau sowie einen werblichen Auftritt desselben Sponsors in der Sendung ''Traumjob''. Dies teilten die Behörden am Mittwoch mit.
In seiner Verfügung vom 15. Juli 2005 beanstandet das BAKOM die Deklaration des Sponsors Hotel Victoria-Jungfrau in der Sendung "Traumjob" von SF1. Das Hotel hatte SF DRS zahlreiche Hotelübernachtungen zur Verfügung gestellt. Diese Sponsoringform wurde nur in der dritten Folge im Abspann der Sendung verdankt.
Nach den Vorschriften des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) muss ein Sponsor sowohl am Anfang als auch am Schluss der gesponserten Sendung mit klarem Hinweis auf das Sponsoringverhältnis genannt werden. Diese Bestimmung soll Transparenz über das Finanzierungsverhältnis schaffen.
Weiter hat das BAKOM entschieden, dass der Sponsor Hotel Victoria-Jungfrau in der dritten Folge der Sendung "Traumjob" einen werblichen Auftritt erhielt. Nach den Bestimmungen des RTVG dürfen in der gesponserten Sendung keine werblichen Aussagen über Waren oder Dienstleistungen des Sponsors gemacht werden. In der erwähnten Sendung wurde ein rund zweieinhalb Minuten dauernder Clip ausgestrahlt, in dem den Zuschauern die Vorzüge des Hotels Victoria-Jungfrau präsentiert wurden. Das BAKOM qualifiziert in seiner Verfügung diesen Auftritt des Sponsors als werblich.
Die SRG muss das BAKOM bis zum 15. September 2005 informieren, welche Schritte unternommen wurden, um die in der Verfügung festgestellten Rechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern.

