Das Gericht in der südungarischen Stadt Szeged verhängte in seinem Urteil am Donnerstag kein konkretes Strafmass, sondern setzte die mögliche Bestrafung auf drei Jahre aus, wie das Budapester Internet-Portal index.hu berichtete. Der Spruch erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig.
Die Kamerafrau, die für den zur rechtsextremen Jobbik-Partei gehörenden Internet-Fernsehsender N1TV arbeitete, hatte auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms nach Europa mit ihrem Verhalten Empörung ausgelöst. Videos von anderen Journalisten zeigten, wie sie einem Flüchtling mit einem Kind im Arm ein Bein stellte, woraufhin dieser samt Kind zu Boden fiel. Ausserdem war zu sehen, wie sie einem kleinen Mädchen gegen das Schienbein trat.
Lage in #Roeszke #Hungary weiter schlimm - Polizei überfordert - Flüchtlinge durchbrechen Polizeikette - Verletzte! pic.twitter.com/GlMGqGwABb
— Stephan Richter (@RichterSteph) 8. September 2015
Der Jobbik-Sender kündigte ihr daraufhin (persoenlich.com berichtete). Später entschuldigte sich die heute 41-Jährige, behauptete aber zugleich, nur aus Angst vor den Flüchtlingen so gehandelt zu haben. Diese hatten im Grenzort Röszke bei Szeged eine Absperrung ungarischer Grenzpolizisten durchbrochen. In dem Prozess argumentierte die Kamerafrau ähnlich. Der Richter hielt dies jedoch für unglaubwürdig. (sda/dpa)

