Einen bestimmten Geruch einer als "Gesindel" bezeichneten Gruppe von Randständigen zuzuordnen, verletze deren Menschenwürde. Dies findet der Schweizer Presserat. In einer am Dienstag publizierten Stellungnahme erteilt er der "Tribune de Genève" eine Rüge. Die Westschweizer Zeitung berichtete in einer Reportage über einen nächtlichen Polizeieinsatz im Genfer Quartier Pâquis. Von insgesamt 92 angehaltenen Personen seien 92 wieder freigelassen worden, hiess es darin.
Einziges "Resultat" sei ein "beissender, schwerer Geruch" in den Räumlichkeiten im betonierten Untergeschoss des Polizeigebäudes: "Der Geruch des Gesindels". Die von einem Leser gegen diese Zuschreibung eingereichte Beschwerde hat der Presserat, das Selbstkontrollorgan der Medienbranche, gutgeheissen. (sda)

