21.06.2009

"10vor10"

Über wesentliche Fakten falsch informiert

UBI heisst Beschwerde gut.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag im Nachrichtenmagazin "10vor10" des Schweizer Fernsehens ohne Gegenstimme gutgeheissen.

Der Beitrag "Arbeitskräfte aus der EU" thematisierte die Bedeutung von Arbeitskräften aus der EU in Schweizer Spitälern im Zusammenhang mit der eidgenössischen Abstimmung über die Personenfreizügigkeit vom 8. Februar 2009. Er wurde am 29. Oktober 2008 ausgestrahlt.

Anlässlich ihrer Sitzung vom Freitag hat die UBI die Beschwerde öffentlich beraten und einstimmig gutgeheissen, wie sie gleichentags mitteilte. Der Beitrag habe dem Publikum den Eindruck vermittelt, dass Arbeitskräfte aus dem EU-Raum bei einem negativen Ergebnis der Volksabstimmung die Schweiz verlassen müssten, begründet die UBI den Entscheid.

"Diese für die Meinungsbildung des Publikums wesentliche Information hat aber nicht den Tatsachen entsprochen. Bis zum Ablauf der Aufenthalts- bzw. der Niederlassungsbewilligung, bei der erst noch ein Anspruch auf Verlängerung besteht, hätten Arbeitskräfte aus dem EU-Raum in jedem Fall in der Schweiz bleiben können", schreibt die UBI.

Da "10vor10" damit über wesentliche Fakten zum Thema falsch informiert habe, habe der beanstandete Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. (sda)


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