Das Bezirksgericht Zürich hat SF-Chefredaktor Ueli Haldimann und weitere SF-Mitarbeiter wegen mehrfachen Abhörens und Aufnehmens von fremden Gesprächen verurteilt. Sie wurden allerdings vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Das Strafmass gegen Ueli Haldimann fiel milder aus als von der Anklage beantragt. Dies schreibt das Schweizer Fernsehen (SF) am Freitag in einer Mitteilung, nachdem das Gericht das Urteil schriftlich eröffnet hatte.
Der Prozess fand im Mai 2009 statt ("persoenlich.com" berichtete). Dabei ging es um zwei "Kassensturz"-Beiträge, in denen Ende 2006 und Anfang 2007 die Arbeitsweise von mehreren Schönheitschirurgen mit einer versteckten Kamera dokumentiert wurde. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf Schönheitschirurg Peter Meyer-Fürst gelegt. Dieser, ein weiterer Schönheitschirurg sowie eine Praxisassistentinerstatte erstatteten gegen das Vorgehen von "Kassensturz" Anzeige.
Chefredaktor Haldimann hatte den Einsatz der versteckten Kamera bei Peter Meyer- Fürst genehmigt. Er stützte sich auf ein Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf vom November 2006. Dieses hatte in einem andern Fall den Einsatz der versteckten Kamera zugelassen, weil es ein öffentliches Interesse an der Publikation des Themas erkannte. Das Zürcher Obergericht urteilte gegenteilig und wurde dabei vom Bundesgericht gestützt. Die SRG ging darauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Dieser Entscheid steht noch aus. SF prüft nun, den aktuellen Fall ans Zürcher Obergericht weiterzuziehen. Vorerst will man keine Einsätze einer versteckten Kamera mehr bewilligen.

