14.02.2006

RTVG

Uneinigkeit über Aufsichtsfunktion der UBI

Nationalratskommission hält Differenz aufrecht.

Die ausgebaute Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) soll auch Werbung und Sponsoring beaufsichtigen. Die zuständige Nationalratskommission (KVF) will sich nun doch nicht dem Ständerat anschliessen. Vor einem Monat hatte die KVF noch dem Ständerat nachgeben und die Aufsicht über Werbung und Sponsoring beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) belassen wollen. Die UBI sollte nur für den redaktionellen Teil der Radio- und Fernsehproduktionen zuständig sein.

Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, kam die KVF auf ihren mit 12 zu 10 Stimmen gefällten Entscheid zurück. Sie beantragt ihrem Rat nun mit 14 zu 4 Stimmen, am ursprünglichen Ratsbeschluss festzuhalten und der UBI (inskünftig Unabhängige Aufsichtsbehörde) umfassende Aufsichtskompetenzen zu übertragen. Neu in die Differenzbereinigung aufgenommen hat die KVF neue Rechtsschutzbestimmungen: Beschwerden gegen Entscheide zur Interkonnektion oder zu Konzessionen für Rundfunk und Telekommunikation sollen nicht vom Bundesgericht, sondern vom Bundesverwaltungsgericht abschliessend beurteilt werden.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen